Dach- und Zimmererarbeiten
4. Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit in Hamburg
Absturz ist die häufigste Ursache für tödliche Arbeitsunfälle am Bau. Von 2009 bis 2018 sind durch die BG BAU insgesamt 871 tödliche Arbeitsunfälle registriert worden – mehr als ein Drittel davon war Folge eines Absturzes. Die Hälfte aller tödlichen Abstürze ereignete sich aus weniger als fünf Metern Höhe. Sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist deshalb ein zentrales Anliegen der BG BAU, die sich zusammen mit Unternehmen, Verbänden und Herstellern auf dem 4. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit in Hamburg für dieses Thema einsetzte.
Wie auch in den vergangenen Jahren ging es beim 4. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit am 10. und 11. Dezember 2019 in Hamburg um Absturzgefahren und darum, wie hochgelegene Arbeitsplätze durch konsequente Planung und effektive Hilfsmittel sicherer gemacht werden können. Das Vortragsprogramm spannte den Bogen von der Planung und der betrieblichen Praxis der Absturzsicherung über aktuelle Lösungen für den Baustellenalltag bis hin zur Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Veranstaltet wurde der Kongress vom Bauverlag. Neben dem Vortragsprogramm mit anschließender Diskussionsrunde gab es einen Ausstellungsbereich, in dem Hersteller ihre aktuellen Lösungen zur Absturzsicherheit präsentieren konnten und in dem auch die BG BAU zahlreiche Präventionsangebote an einem Stand vorstellte. Durch das Vortragsprogramm führten Burkhard Fröhlich, ehemaliger Chefredakteur der Deutschen Bauzeitschrift, und Eugen Schmitz, der Chefredakteur der THIS – beide Medien sind Produkte des Bauverlags. „Obwohl das Interesse am Thema Absturzsicherung wächst, zeigen die Unfallzahlen dennoch, dass weiterhin Aufklärungsarbeit nötig ist“, eröffneten sie die Veranstaltung am ersten Kongresstag.
Status quo der Absturzsicherheit
Die Einführung in das Thema Absturzsicherheit übernahm Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Referats Hochbau in der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU und Leiter des Sachgebiets Hochbau im Fachbereich Bauwesen der DGUV e. V. In einer sehr eindringlichen Rede unter dem Motto „Bauen kann schön sein, wenn alle oben bleiben“ ging er auf absturzbedingte Unfallzahlen und ihre Bedeutung ein und zeigte aktuelle Entwicklungen rund um die Absturzsicherheit auf. „Abstürze sind die häufigste Ursache für tödliche Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft“, betonte Einhaus. Denn Absturzunfälle haben sehr viel häufiger als andere Unfallarten schwere Unfallfolgen. Unfälle im Zusammenhang mit Leitern und Gerüsten führen die Statistiken an. Fast 50 % der Absturzunfälle sind Unfälle mit Leitern, gefolgt von Gerüstunfällen mit mehr als 20 %. Allein für Unfälle mit Leitern zahlte die BG BAU mehr als 330 Millionen an Entschädigungsleistungen – beispielsweise für Heilbehandlung, Verletztengeld, Renten sowie Leistungen an Hinterbliebene. Das zeigt: Gerade das Arbeiten auf Leitern und Gerüsten birgt viele Gefahren. Dementsprechend war es besonders wichtig, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit gegen Abstürze (TRBS 2121) hinsichtlich dieser Gefahren noch einmal zu überarbeiten. „TRBS 2121 Teil 1 und 2 wurden Ende 2018 bzw. Anfang 2019 veröffentlicht. Sie beinhalten wichtige Maßnahmen, um die Nutzung von Leitern und Gerüsten sicherer zu machen“, erklärte Einhaus und stellte die neuen Regeln beispielhaft vor. So sind auf der obersten Gerüstlage im Regelfall technische Sicherheitsmaßanhmen beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten zu verwenden. Die Nutzung von Leitern als hochgelegene Arbeitsplätze ist nur mit dem Stand auf einer Plattform oder Stufe zulässig. Zunächst ist jedoch zu prüfen, ob die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel, wie beispielsweise Hubarbeitsbühnen, möglich ist. In Abhängigkeit von der Verwendungsdauer sind maximale Standhöhen von zwei bis fünf Metern beschrieben.
„Am besten sind technische Lösungen, die systemimmanent Sicherheit bringen“, fasste Einhaus abschließend zusammen. „Dies können beispielsweise bei Gerüsten solche Produkte sein, die ein vorlaufend systemgebundenes Sicherungsgeländer bieten oder z. B. Ein-Personen-Gerüste als Alternative zur Leiter.“
Doch auch alle technischen Weiterentwicklungen und Maßnahmen bewirken nur wenig, wenn sie in der betrieblichen Praxis nicht um- beziehungsweise eingesetzt werden. Mit der Novellierung der TRBS 2121 wurden die Grundlagen für sicheres Arbeiten in der Höhe geschaffen. Jetzt gilt es, sich auch dementsprechend zu verhalten. Eine gesunde Fehlerkultur im Betrieb kann dazu beitragen, das Verhalten der Beschäftigten wirksam zu verändern.
Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit
Das Thema Fehlerkultur griff auch Prof. Dr. Christoph Bördlein von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften derHochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt auf. Er zeigte die Abbildung einer Sicherheitspyramide, in der Gefährdungen, die zu tödlichen und schweren Arbeitsunfällen führen, nur die Spitze bilden. Den weitaus größeren Teil machen Gefährdungen und Unfälle aus,
die durch unsicheres Verhalten verursacht werden. Mit dem sogenannten „BBS-Ansatz“ zeigte Bördlein dann Möglichkeiten auf, sicheres Verhalten umzusetzen.
„BBS“ steht für „Behavior Based Safety“ und stellt eine Sammlung von Methoden zur Verhaltensänderung im Bereich Arbeitssicherheit dar. Kernbestandteile von BBS sind die Definition von gegenwärtigem und gewünschtem Verhalten, die Beobachtung von Handlungen und anknüpfendes Feedback sowie das Festlegen von Zielen und eine positive Verstärkung erster Erfolge. Grundlage dieser Methode ist wiederum das ABC-Modell, das beschreibt, wie vorausgehende Bedingungen (Antecedents) und entsprechende Konsequenzen (Consequences) das Verhalten beeinflussen. Vorausgehende Bedingungen können etwa die Richtlinien eines Unternehmens oder Trainings und Unterweisungen sein. Sie haben aber weniger Einfluss auf das Verhalten als die Konsequenzen, die unmittelbar und eindringlich sein sollten. Es gibt jedoch nicht nur Konsequenzen für riskantes Verhalten, wie beispielsweise Abmahnungen oder Geldstrafen, sondern durchaus auch für positives Verhalten, was zum Beispiel in Lob, Beförderung oder Prämien ausgedrückt wird. Sowohl bei negativen als auch positiven Konsequenzen ist wichtig, dass sie direkt zugeordnet werden können. Das hat sich unter anderem bei Prämien für unfallfreies Arbeiten als Konsequenz von positivem Verhalten gezeigt. Denn: „Zum Teil werden Unfälle nicht angezeigt, um den Prämienvorteil zu erhalten“, erläuterte Bördlein. „Wichtig ist, dass – unabhängig von den gewählten Konsequenzen – die eingesetzten Regeln für alle nachvollzierbar sind.“
Absturzsicherheit in der Praxis
Dass es im Alltag auf Baustellen durchaus gute Lösungen und Beispiele gibt, zeigten die folgenden Vorträge über Absturzsicherungen auf Flachdächern, Absturzsicherheit in Dachdeckerunternehmen und maßgeschneiderte Komplettlösungen für Absturzsicherheit.
Absturzsicherung auf Flachdächern
Einen Einblick in die Absturzsicherheit auf Flachdächern bot Thomas Eilers, HSEQ – Koordinator Arbeitsschutz bei Goldbeck Bauelemente Bielefeld. Das Unternehmen ist bekannt für elementiertes Bauen und hat bereits vor mehr als zehn Jahren eine Lösung gegen Absturz für Flachdächer entwickelt. Ursprünglich wurde auf Flachdächern mit Seilen als Absturzsicherung gearbeitet, die sich aber in der Praxis als nicht geeignet erwiesen. Deshalb ist Goldbeck zu einer Seitenschutzvariante aus Zurrgurten übergegangen, die normalerweise zur Ladungssicherung eingesetzt werden. Um Zurrgurte für die Absturzsicherung einsetzen zu können, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen: sie müssen maximal 7 % Dehnung gewährleisten, sie müssen eine PVC-Beschichtung haben, über ABS-Ratschen und einen Tension Force Indicator (TFI) verfügen und eine Vorspannung von 1.000 dN aufweisen. „Diese Sicherheitssysteme sind zwar keine Neuheit, haben sich aber in der Praxis bewährt“, erklärte Eilers dem Publikum. Wichtig beim Einsatz ist, dass das System bereits bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt wird.
Aus Sicht eines Dachdeckerunternehmens
André Büschkes stellte die Umsetzung von Absturzsicherheit in der Praxis eines Dachdeckerunternehmens vor. Büschkes ist nicht nur Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH), sondern auch Geschäftsführer der Hans-Dieter Büschkes GmbH & Co. KG, die als Familienbetrieb bereits in fünfter Generation im Dachdecker-Handwerk tätig ist. Mit neun Beschäftigten hat er auch die Unternehmensgröße, die typisch für dieses Gewerk ist: Durchschnittlich arbeiten dort fünf Mitarbeiter.
Büschkes hat viele Angebote der BG BAU genutzt. Für ihn machen folgende fünf Schritte den Erfolg in Sachen Absturzprävention aus. Erstens: Die Selbstbewertung. Denn zunächst müssen alle Mitarbeiter für Gefahren beim Arbeiten auf dem Dach sensibilisiert werden. Dazu wurden bei Büschkes die 28 Fragen im Rahmen des Ordners „Sicher auf dem Dach“ zu Hilfe genommen. Zweitens: Die Mitarbeiter einbinden. 80 % der Unfälle passieren verhaltensbedingt – aus Routine, Zeitdruck oder Bequemlichkeit. Um dies zu vermeiden und sich Gefahren immer wieder bewusst zu werden, sind die betriebliche Erklärung und die lebenswichtigen Regeln im Dachdecker-Handwerk vom Präventionsprogramm „BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.“ der BG BAU für alle Mitarbeiter des Unternehmens stets präsent. Drittens: Die Nutzung des ZVDH-Ordners „Sicher auf dem Dach“, der in Kooperation mit der BG BAU und dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen erarbeitet wurde.
Der Ordner enthält umfangreiche Informationen, Checklisten und Muster und ermöglicht es vor allem kleineren Betrieben, den Anforderungen an Arbeitsschutzmaßnahmen gerecht zu werden. Viertens: Die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Bei Büschkes haben beispielsweise alle Mitarbeiter an einer Unterweisung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) teilgenommen. Und fünftens: Die Einbindung des sicheren Verhaltens in den Alltag. Im Dachdeckerbetrieb von André Büschkes ist das inzwischen selbstverständlich, sicherlich vor allem, weil es von ihm auch vorgelebt wird.
Projektbezogene Absturzsicherung
Heyung Meyer von der BTL safety construction GmbH stellte deren individuelle Komplettlösungen für Absturzsicherheit auf Dächern, an Fassaden und im industriellen Bereich vor. Denn nicht immer gibt es für jeden Anwendungsbereich „vorkonfektionierte“ Lösungen. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und montiert für diese Fälle spezielle Sonderkonstruktionen, meist auf PSAgA-Basis.
Absturzsicherung im Regelwerk
Auch vonseiten der Aufsichtsbehörden wird das Thema Absturzsicherheit vorangetrieben. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin (LaGetSi) ist beispielsweise in starkem Maße in die Änderung und Umsetzung der TRBS 2121 involviert. Udo Bertz vom LaGetSi erklärte in seinem Vortrag „Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit“, wie Fristen und Interpretationen der Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die die TRBS 2121 beispielsweise für Gerüste beschreibt, zu bewerten sind.
Aus Normungssicht
Norbert Hahn, der im DiBT, Deutsches Institut für Bautechnik, für Anschlageinrichtungen zuständig ist, berichtete über die Kriterien und Prüfungen im Rahmen der Bauprodukteverordnung. Die Novellierung der Bauprodukterichtlinie durch diese Verordnung wurde im europäischen Normgremium verabschiedet und gilt seit 2016. Wesentlich für die Einordnung von Bauprodukten in diese Verordnung ist die Dauer der Anwendung. So fallen Anschlageinrichtungen, die dauerhaft am Gebäude befestigt werden, unter die Bauprodukteverordnung, während temporäre Absturzsicherungen wie etwa die PSAgA nicht darunterfallen und dementsprechend auch nicht so geprüft werden.
Geprüft werden Anschlageinrichtungen im DiBT bis zum Bruch, entsprechend der Eurocode-Versuchsmethodik. Bisher wurden 45 Anschlageinrichtungen vom DiBT geprüft und erhielten eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Hahn ging auch auf die DIN 4426 ein, welche die Grundlagen für „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“ beschreibt. Diese nicht in den technischen Baubestimmungen gelistete Norm widmet sich in großen Teilen den Grundlagen für die Planung und Realisierung von Absturzsicherungen, insbesondere für die in der Tragwerksplanung des Bauwerks anzunehmenden Lastannahmen zur Benutzung von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen und Fassaden. Diese Lastannahmen wurden bereits bei den durch die DiBt erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen berücksichtigt.
Prozesszertifizierung für Unterweisungen PSAgA
Wie Unterweisungen für die Nutzung von PSAgA aktuell zertifiziert werden, legte Peter Biegel vom FISAT dar. Der FISAT – Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e. V. – hat eine eigene Zertifizierungsstelle, die FISAT ZertOrga GmbH. Diese arbeitet an einer noch einfacheren Prozesszertifizierung. Vorteile sind einheitliche Unterweisungsstandards, vergleichbare Unterweisungsinhalte sowie mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte etc. Jeder, der ein Zertifikat erhält, bekommt ein Label, auf dem alle Informationen zur Zertifizierung stehen. Dank QR-Code können diese auch bequem per Smartphone eingelesen werden. Darüber hinaus hat die Zertifizierungsstelle ein Online-Planungstool entwickelt, über das intuitiv Zertifizierungen geplant und organisiert werden können. So können die Fortbewegungsrichtungen, Einsatzorte, Rettungsverfahren und weitere Unterweisungsinhalte spezifisch ausgewählt werden.
Absturzsicherheit – nicht nur in der Höhe
Dass Absturzsicherheit nicht nur ein Thema für Arbeiten in der Höhe ist, führte Norbert Heidbrink, der als Prüfingenieur bei der Güteschutz Kanalbau tätig ist, an einigen Beispielen aus. Denn auch bei Erd- und Tiefbauarbeiten lauern Absturzgefahren, zum Beispiel bei Baugruben und Gräben. Dementsprechend wurden Maßnahmen gegen Absturz auch in der neuen DGUV Regel 101-604 (Branchenregel Tiefbau) berücksichtigt. Die Absturzsicherung lässt sich laut Heidbrink jedoch bei Kanalarbeiten nicht so anwenden wie im Hochbau. Denn Grabenabschnitte, an oder in denen gearbeitet wird, können meist nicht vollständig mit Absturzsicherungen an den Grabenrändern versehen werden. Der Aufsichtsführende muss daher im Einzelfall prüfen, wo eine Absturzsicherung möglich ist und wo nicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Beschäftigte anderer Firmen auf der Baustelle sind, ein Graben offensteht, an dem nicht gearbeitet wird, oder wenn unbeteiligte Dritte Zugang zur Baustelle haben.
Höhenrettung und Rutschhemmungsanalysen
Einen kurzen Exkurs von der Absturzsicherheit auf Baustellen boten die Vorträge von Tobias Slabon und Michael Kreuer. Slabon leitet die Fachgruppe Höhenrettung der Feuerwehr Hannover und berichtete von der Ausbildung und Arbeit der Höhenretter. Der Sachverständige Michael Kreuer hingegen beurteilt Konstruktion mit Fliesen und Platten, Naturwerkstein, Betonwerkstein, Kunststein, Pflaster, Abdichtungen, Beschichtungen hinsichtlich ihrer Rutschhemmung. In seinem Vortrag stellte er beispielhaft Objekte vor, für die er Rutschhemmungsanalysen vorgenommen hat, und verdeutlichte einige Ursachen für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, die in bestimmten Bereichen auch die Absturzgefährdung beeinflussen können.
Fishbowl-Diskussion
Erstmalig wurde auf dem Fachkongress eine Diskussionsrunde im Fishbowl-Format durchgeführt. Zentrales Element ist eine Drehbühne, die immer dort zum Stehen kommt, wo das Gespräch zwischen Podium und Publikum stattfindet. Die Bewegung der Bühne soll so auch Bewegung ins Thema bringen und das Publikum aktiv in die Diskussion einbinden. Und so wechselte beim Absturzkongress das Thema von den politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen für Absturzsicherheit hin zur fehlenden Einbindung des Themas in der Planungsphase und möglichen Wegen, schon frühzeitig alle Beteiligten einzubinden. Hersteller, Vertreter aus Praxis und Wirtschaft zeigten in einer lebhaften Diskussion, wie ernst ihnen das Thema Absturzsicherheit ist und dass man noch lange nicht am Ziel angekommen ist. Fazit war jedoch auch, wie es Prof. Einhaus nach Abschluss der Diskussion auf den Punkt brachte, dass es beim Thema Absturzsicherheit kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem gibt.
Den Abschluss und Höhepunkt des 4. Deutschen Fachkongresses für Absturzsicherheit bildete der Vortrag von Ulla Lohmann, die unter der Überschrift „Ich mach das jetzt! Meine Reise zum Mittelpunkt der Erde“ ihren ganz eigenen Bezug zum Thema Absturz vorstellte. Die Geografin, Expeditionsfotografin und Vulkanforscherin berichtete nicht nur von ihrer Zeit bei indigenen Völkern in Papua-Neuguinea, wo sie spezielle Riten, Tiere und Pflanzen kennenlernte, sondern vor allem von ihren Abseil-Aktionen in zum Teil aktive Vulkane der Insel. Um diese Vulkane auch wieder sicher zu verlassen, war es für sie unabdingbar, technische Ausrüstung sowie eigenes Verhalten und Vermögen immer wieder auf den Prüfstand zu stellen.
Der 5. Fachkongress wird Ende 2020 in Berlin stattfinden.
Autor
Ausgabe
BauPortal 1|2020
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