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Dach- und Zimmererarbeiten

Engagement für Absturzprävention wird belohnt

Hoch gelegene Arbeitsplätze sorgen immer wieder für schwere Arbeitsunfälle. Umso wichtiger ist es, Gefahrensituationen zu erkennen und zu vermeiden. Mit umfangreichen Angeboten unterstützt die BG BAU deshalb ihre Mitgliedsunternehmen bei der Absturzprävention – u. a. mit den vom Mitgliedsbeitrag unabhängigen Fördermitteln für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen.

 

Icon "Abstzurz? Sicher nicht" mit herabfallender Person
Bild: BG BAU


Seit Juli 2020 bietet die BG BAU die beitragsunabhängige Prämienförderung mit dem Schwerpunkt Absturzprävention an. Denn ungeeignete Arbeitsmittel für hoch gelegene Arbeiten und fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen sorgen immer wieder für schwere und tödliche Unfälle durch Abstürze und Durchstürze.
 

Warum lohnt es sich?

Mit diesem Prämienpaket – beitragsunabhängige Fördermittel für Arbeitsschutzprämien aus dem Kapitel „Absturzprävention“ im Arbeitsschutzprämienkatalog – möchte die BG BAU die Bereitschaft von Unternehmen stärken, in Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen zu investieren. Die Förderung ist unabhängig von Betriebsgröße und Mitgliedsbeitrag. Das heißt, auch ein kleiner Betrieb mit wenigen Beschäftigten und geringeren Beiträgen kann hohe Zuschüsse für seine Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten – von der Anschaffung einer Bautreppe über Ein-Personen-Gerüste bis zu Kleinsthubarbeitsbühnen.

Grundvoraussetzung ist, dass ein Unternehmen ein ausgeglichenes Beitragskonto und mindestens eine oder einen Beschäftigte/n hat.
 

Prämienpaket mit drei Förderstufen

Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen: 3.000 Euro oder 5.000 Euro je Kalenderjahr oder 10.000 Euro einmal in zwei Kalenderjahren. In jeder Stufe gibt es bestimmte Förderbedingungen. Hier ein Überblick:

    1. Gefährdungsbeurteilung
    2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
    3. Unterzeichnung der sogenannten Betrieblichen Erklärung
       
    1. Gefährdungsbeurteilung
    2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
    3. Unterzeichnung der sogenannten Betrieblichen Erklärung
    4. Teilnahme am Selbstbewertungsprogramm „Bau auf BAU“ oder am Arbeitsschutzmanagementsystem „AMS BAU“
       
    1. Gefährdungsbeurteilung
    2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
    3. Unterzeichnung der sogenannten Betrieblichen Erklärung
    4. Teilnahme am Selbstbewertungsprogramm „Bau auf BAU“ oder am Arbeitsschutzmanagementsystem „AMS BAU“
    5. Teilnahme einer Führungskraft des Unternehmens am Seminar „Absturzprävention"
       

Das Seminar „Absturzprävention“

In diesen Seminaren sensibilisiert die BG BAU Teilnehmende für das Thema Absturz bei Bauarbeiten. Die Seminare informieren zu innovativen, praxisnahen Lösungen und modernen Arbeitsmitteln und vermitteln zudem praxisnahe Kenntnisse, um bspw. Prüfungen als eine „zur Prüfung befähigte Person für Leitern und Tritte“ nach Beauftragung durch den Arbeitgeber regelmäßig durchführen zu können.

Um die erwähnte beitragsunabhängige Förderung von bis zu 10.000 Euro in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens eine betriebliche Führungskraft oder eine Aufsicht führende Person des jeweiligen Unternehmens an einem Präsenzseminar mit dem Thema Absturzprävention teilgenommen haben. Das Seminar kann entweder bei der BG BAU oder bei Ausbildungsstätten von Innungen und Verbänden absolviert werden.

Infografik Seminar zur Fachkunde Absturzprävention
Bild: BG BAU

Seminar „Fachkunde Absturzprävention“

Das zwei- bis dreitägige Seminar der BG BAU (Seminar-Nr. 1630) wird in den mit Praxiszentren ausgestatteten Schulungsstätten der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Bad Münder, Haan und Nürnberg angeboten. Die Anmeldung erfolgt online über die Seminardatenbank der BG BAU.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 4|2023