Neues, beitragsunabhängiges Prämienpaket zur Absturzprävention
Als neues Modell bietet die BG BAU die beitragsunabhängige Prämienförderung an – mit dem Schwerpunkt Absturzprävention. Denn ungeeignete Arbeitsmittel für hochgelegene Arbeiten und fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen sorgen immer wieder für schwere und tödliche Unfälle durch Abstürze und Durchstürze. Allein zwischen April und Mitte Mai 2020 wurden der BG BAU sechs tödliche Dach-Durchstürze gemeldet. Das sind fast so viele wie im gesamten Jahr 2019. Auch die Anzahl tödlicher Absturzunfälle von Leitern, Gerüsten oder Dächern ist besorgniserregend hoch.
Arbeitsschutz ist gerade in der Bauwirtschaft ein essenzielles Thema, für das alle am Bau Beteiligten eine Verantwortung tragen. Das beginnt schon bei der Planung und wird dann bei der Ausführung konkret. Hier ist insbesondere die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber in der Pflicht, neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und den Unterweisungen der Beschäftigten, sichere und geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investieren, haben erkannt, wie wichtig diese Investitionen für die Gesundheit ihrer Beschäftigten sowie für ihre eigene und somit für das ganze Unternehmen sind.
Die BG BAU honoriert Investitionen in ausgewählte Produkte und Maßnahmen, die die Arbeitssicherheit erhöhen sowie die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessern, mit Prämien. Diese Arbeitsschutzprämien betreffen z. B. Sicherheitstechniken für Handmaschinen, Zusatzausrüstungen für Baumaschinen und Baustellen-Lkw, Maßnahmen zur Reduzierung körperlicher Belastungen sowie Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes und der Qualifikation von Be-schäftigen. Alle geförderten Produkte und Maßnahmen sind im Arbeitsschutzprämienkatalog oder online zu finden unter www.bgbau.de/praemien.
Bereits bewährt: Die beitragsabhängige Förderung
Die schon vor einigen Jahren eingeführte beitragsabhängige Förderung können gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro beantragen. Unternehmen ohne Beschäftigte können bei Bestehen einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU über eine Fördersumme von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr verfügen. Bemessungsgrundlage der Fördersumme für das jeweilige Unternehmen ist der BG-Beitrag des Vorjahres. Alle Informationen dazu sind unter www.bgbau.de/praemien zusammengetragen. Die beitragsabhängige Förderung gilt für alle Produkte und Maßnahmen aus dem Katalog entsprechend den festgelegten Förderhöchstgrenzen.
Neu: Das Prämienpaket zur Absturzprävention – die beitragsunabhängige Prämienförderung
Seit dem 1. Juli 2020 können Unternehmen auch vom Beitrag unabhängige Fördermittel für Arbeitsschutzprämien aus dem Kapitel „Absturzprävention“ abrufen. Hier möchte die BG BAU die Bereitschaft von Unternehmen stärken, in Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen zu investieren.
Antragsberechtigte Unternehmen können sich ein Paket aus den passenden Arbeitsschutzprämien gegen Absturzgefährdungen aus dem Katalog zusammenstellen.[1] Das Prämienpaket zur Absturzprävention als beitragsunabhängige Förderung kann zusätzlich zur aktuellen beitragsabhängigen Arbeitsschutzprämienförderung beantragt werden. Jede Investition in die Absturzprävention wird bei der neuen beitragsunabhängigen Förderung mit 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst, nur beschränkt durch die im Folgenden aufgeführten maximalen Fördersummen.
[1] Ausgenommen sind Industrieschutzhelme.
Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung
Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen: 3.000 Euro oder 5.000 Euro je Kalenderjahr oder 10.000 Euro einmal in zwei Kalenderjahren. Neben formalen Voraussetzungen, die von den Unternehmen erfüllt werden müssen, sind jeder Stufe bestimmte Förderbedingungen zugeordnet. Ziel ist es, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation nachhaltig zu verbessern.
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU, die die beitragsunabhängige Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Grundvoraussetzung für die Beantragung von bis zu 3.000 Euro:
Das Unternehmen beschäftigt mindestens einen Mitarbeiter, hat ein ausgeglichenes Beitragskonto und kann Folgendes vorweisen:
1. Gefährdungsbeurteilung
2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
3. Unterzeichnung der sogenannten Betrieblichen Erklärung
Will ein Unternehmen bis zu 5.000 Euro in Anspruch nehmen, muss es zusätzlich
4. am Selbstbewertungsprogramm „Bau auf BAU“ oder am Arbeitsschutzmanagementsystem „AMS BAU“ teilnehmen.
Bei Beantragung von bis zu 10.000 Euro[1] Fördersumme muss zudem
5. eine Führungskraft des Unternehmens am Seminar „Absturzprävention“ teilnehmen
[1] Bei Inanspruchnahme von mehr als 5.000 Euro besteht kein Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist der Anspruch auf maximal 10 % des BG-Beitrags beschränkt.
Info zu Punkt 1: Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, diese zu beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr oder Minimierung festzulegen, ist die gesetzliche Verpflichtung jeder Arbeitgeberin bzw. jedes Arbeitgebers. Als integraler Bestandteil der Organisation im Unternehmen kann die Gefährdungsbeurteilung dabei helfen, die betrieblichen Abläufe zu optimieren und unterstützend bei der Motivation der Beschäftigten zu wirken. Durch die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Maßnahmen sowie durch die Unterweisung der Beschäftigten bezüglich der festgelegten Maßnahmen löst die Gefährdungsbeurteilung einen Verbesserungsprozess und oft eine positiv entwickelnde Präventionskultur und Gesundheitskompetenz aus.
Dabei unterstützen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Unternehmen mit vielfältigen Angeboten. Die BG BAU möchte noch einen Schritt weitergehen und konkrete Anreize schaffen, damit insbesondere Unternehmen mit wenigen Beschäftigten nicht nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, sondern auch von den Vorteilen einer Gefährdungsbeurteilung profitieren.
Der Nachweis der Gefährdungsbeurteilung als Bedingung für die beitragsunabhängige Förderung bezieht sich besonders auf jene Bereiche des Unternehmens, die Absturzgefahren und entsprechende Maßnahmen betreffen.
Infos zur Gefährdungsbeurteilung gibt es z. B. im Baustein A002, abrufbar im Medien-Center unter www.bgbau.de/medien-center (zur Übersicht).
www.gefaehrdungsbeurteilung.de (ausführlich)
Infos zu Punkt 3: Betriebliche Erklärung – Wir bauen auf Sicherheit!
Mit der freiwilligen Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung geben sich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre Beschäftigten gegenseitig das Versprechen, aufmerksam zu sein, bei schweren Sicherheitsmängeln STOPP! zu sagen und erst dann weiterzuarbeiten, wenn diese beseitigt sind. Die Betriebliche Erklärung enthält wenige, dafür aber wichtige und konkrete gewerkespezifische lebenswichtige Regeln – so ist es wahrscheinlicher, dass diese eingehalten werden. Zudem unterstützt sie Unternehmerinnen, Unternehmer und Beschäftigte dabei Risikobewusstsein und Sicherheitskultur im Unternehmen weiterzuentwickeln und zu leben.
www.bau-auf-sicherheit.de/betriebliche-erklaerung
Infos zu Punkt 4: AMS BAU – Arbeitsschutz mit System
Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU dient der ganzheitlichen Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Mit einer genauen Anleitung und anschaulichen Materialien werden Unternehmerinnen und Unternehmer Schritt für Schritt an die Vorgaben zum betrieblichen Arbeitsschutz herangeführt. Die BG BAU bietet eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des Systems als kostenlose Präventionsleistung an.
Bei erfolgreicher Begutachtung erhalten Unternehmen eine offizielle Bescheinigung über AMS BAU.
www.bgbau.de/ams-bau
Infos zu Punkt 5: Seminar zur Absturzprävention
Mit Seminaren zur Absturzprävention will die BG BAU Teilnehmende für das Thema Absturz bei Bauarbeiten sensibilisieren und neben Wissensgrundlagen praktische Erfahrungen mit verschiedenen innovativen Arbeitsmitteln sammeln lassen.
Zur Inanspruchnahme der beitragsunabhängigen Förderung über 5.000 Euro muss mindestens eine betriebliche Führungskraft des jeweiligen Unternehmens an einem Präsenzseminar mit dem Thema Absturzprävention und einem Umfang von mindestens 8 Lehreinheiten à 45 Minuten teilgenommen haben.
Zur Vorbereitung vor dem Besuch des Seminars (1. & 3.) und zusätzlich zu den Alternativseminaren (2. & 4.) ist zur Anerkennung das E-Learning-Angebot mit vier Modulen zur Absturzprävention der BG BAU erfolgreich abzuschließen: www.bgbau.de/e-learning-absturzpraevention
Folgende Auswahl ist möglich:
1. Seminar „Fachkunde Absturzprävention“ der BG BAU
Das Seminar wird im Rahmen des Seminarangebots der BG BAU in den mit Praxiszentren ausgestatteten Schulungsstätten der gewerblichen Berufsgenossenschaften in Bad Münder, Haan und Nürnberg angeboten.
2. Übergangsweise: Alternativseminare der BG BAU
Bis vorerst zum 1. Januar 2021 werden ausgewählte Seminare der BG BAU als Alternative angeboten, die ebenfalls für die beitragsunabhängige Förderung anerkannt werden. Die Anmeldung zu Seminaren der BG BAU ist über die Seminardatenbank möglich: www.bgbau.de/seminare
3. Seminare zur Absturzprävention bei Ausbildungsstätten von Innungen und Verbänden
Um die regionale Verfügbarkeit von Seminarangeboten zum Thema Absturzprävention zu erweitern, unterstützt die BG BAU interessierte Ausbildungsstätten von Innungen und Verbänden bei der Entwicklung und Durchführung von Seminaren zur Absturzprävention. Diese können ebenfalls für die beitragsunabhängige Förderung anerkannt werden.
4. Übergangsweise: Seminare mit Bezug zur Absturzprävention
Bis vorerst zum 31. Dezember 2020 können aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Situation und des damit verbundenen eingeschränkten Seminarbetriebs übergangsweise Praxisseminare mit Bezug zum Thema Absturzprävention bei weiteren Seminaranbietern anerkannt werden. Dies sind Seminare zu Themen wie z. B. Gerüste, Leitern, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz oder Schutznetze.
Das Datum der Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem der oben genannten Seminare darf nicht länger als ein Jahr nach Antragstellung der beitragsunabhängigen Förderung zurückliegen.
Weitere Infos hier: www.bgbau.de/absturzpraemien
Sowohl als auch: Beide Förderungen sind möglich
Für präventive Maßnahmen gegen Absturz können Unternehmen jetzt sowohl die beitragsabhängige als auch die beitragsunabhängige Förderung in Anspruch nehmen. Bei Letzterer können Maßnahmen ggf. sogar höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten kann sich also lohnen. Hier finden Sie zwei Rechenbeispiel.
Die beitragsabhängige Förderung kann zudem beispielsweise auch für Maßnahmen zur Staubvermeidung oder zur Reduktion körperlicher Belastungen genutzt werden. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahmen sind im Arbeitsschutzprämienkatalog der BG BAU enthalten
Fazit
Das Prämienpaket zur Absturzvermeidung – die beitragsunabhängige Förderung gilt ausschließlich für Produkte und Maßnahmen zur Absturzprävention aus dem Arbeitsschutzprämienkatalog (50 % des Nettokaufpreises je Maßnahme) und erfordert aktives Engagement der Unternehmerinnen und Unternehmer. Je größer das Engagement für den Arbeitsschutz ist, desto höher fällt die Förderung aus.
Die beitragsabhängige Förderung gilt für alle Produkte und Maßnahmen aus dem Arbeitsschutzprämienkatalog. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung sind die maximalen Zuschüsse für die einzelnen Maßnahmen im Rahmen der vom BG-Beitrag abhängigen Gesamtfördersumme.
Weitere Infos unter: www.bgbau.de/praemien
Ausgabe
BauPortal 3|2020