Neue, einheitliche Unternehmensnummer ab 2023
Eindeutigere Zuordnung und bessere Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern
Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Das soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern erleichtern.
Bis zum 1. Januar 2023 erhalten alle Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung angehören, eine eindeutige Identifikationsnummer. Ab diesem Zeitpunkt werden die von jedem Unfallversicherungsträger in Eigenregie vergebenen Mitgliedsnummern durch die neuen Unternehmensnummern abgelöst. Die Umstellung auf eine einheitliche Identifikationsnummer ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die neue Unternehmensnummer soll eine eindeutige Zuordnung von Unternehmerinnen und Unternehmern und den von ihnen betriebenen Unternehmen gewährleisten. Sie wird zudem die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen.
Ab Oktober 2022 hat die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen per Brief die neue Unternehmensnummer mitgeteilt. Diese wird ab 2023 zwingend benötigt, um Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben und sind immer gleich. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt eine Unternehmerin oder ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
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BauPortal 4|2022