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Unterweisungshilfe zum Impfen

Ein junger Handwerker mit Helm singt und benutzt seine Malerrolle als Mikrofon.
Ich so: Impfen! Und Du so?
Bild: be free - stock.adobe.com - BG BAU

Neue Informationspflicht für Unternehmen zu Corona-Schutzimpfungen


Am 10. September 2021 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihre Beschäftigten jetzt über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Corona-Schutzimpfung informieren. Die BG BAU bietet dafür eine neue Unterweisungshilfe und eine Sonderseite mit Hintergrundinformationen, Aushängen und Plakaten zum Thema Corona-Impfung.

Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält mehrere Neuerungen: Unter anderem müssen Unternehmen ihre Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen durch das Coronavirus sowie die entsprechenden Schutzimpfungen informieren. Die BG BAU unterstützt die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen dabei wieder mit den passenden Instrumenten. 

Insbesondere hat die BG BAU für diese Information zu Corona-Schutzimpfungen eine neue Unterweisungshilfe veröffentlicht. Kompakt werden darin Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und die Impfthematik behandelt. Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigten.

Die Website zu Corona-Schutzimpfungen der BG BAU stellt neben der neuen Unterweisungshilfe weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19 bereit. Hier finden Interessierte auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Diensts der BG BAU (AMD der BG BAU), der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD der BG BAU sowie gegebenenfalls auch mobil vor Ort.

Seit Beginn der Pandemie hilft die BG BAU Unternehmen und Versicherten beim Umgang mit dem Coronavirus. So sind viele Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung entstanden. Diese stehen auf der Website der BG BAU zum Download und zur Bestellung bereit. 
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 4|2021