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ZUMBau feiert Jubiläum

Seit 15 Jahren steht ZUMBau für Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit beim Umgang mit Baumaschinen.

 

ZUMBau Logo vor Baustellenhintergrund
ZUMBau Logo vor Baustellenhintergrund
Bild: ZUMBau

 

Baumaschinen sind wichtige Arbeitsmittel in der Bauwirtschaft, von ihrem richtigen Einsatz hängt die Wirtschaftlichkeit des Bauens entscheidend ab. Ihre Bediener tragen große Verantwortung für Mensch, Maschine und Umwelt, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen voraussetzt. Bis 2005 fehlte in Deutschland ein einheitliches Anforderungsprofil für die Qualifikation von Baumaschinenführern. Inhalte, Umfang und Qualität der angebotenen Lehrgänge, Seminare und Prüfungen waren oft unterschiedlich. Damit waren Aussagekraft und der tatsächliche Nutzen für die Beteiligten nur sehr schwierig bewertbar. Vor diesem Hintergrund entstand bei den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft der Wunsch, ein einheitliches und von allen beteiligten Partnern als geeignet angesehenes Niveau für die Prüfung zum Nachweis der Befähigung zu formulieren: der Start von ZUMBau (Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Deutschen Bauwirtschaft).

Der Anteil der maschinenintensiven Arbeiten auf Baustellen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Gleichzeitig werden die Maschinen immer leistungsstärker und komplexer. Zudem werden sie häufig für die unterschiedlichsten Arbeiten eingesetzt. So kann z. B. der Teleskopstapler mit den vom Hersteller vorgesehenen unterschiedlichen Anbaugeräten als Stapler, als Erdbaumaschine, als Kran oder als Hubarbeitsbühne eingesetzt werden. Wenn jedoch nur unzureichende Kenntnisse bzw. Qualifikationen beim Bedienen von Baumaschinen vorliegen, entstehen häufig gefährliche Situationen, die zu schweren Unfällen führen können.

Die Anforderungen an den Maschinenführer steigen demnach stetig – eine gute Qualifizierung ist deshalb dringend erforderlich. Die höchste Qualität der Ausbildung erhält man, wenn man dem Maschinenführer-Nachwuchs ermöglicht, den Ausbildungsberuf des Baugeräteführers zu erlernen. Dieser anspruchsvolle und vielseitige Lehrberuf wird durch eine Kammerprüfung abgeschlossen. Diese Ausbildung ist jedoch keine gesetzliche Voraussetzung, um eine Baumaschine zu bedienen.

Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich verpflichtet, dass Maschinenführer im Führen der Baumaschine unterwiesen werden. Im Rahmen dieser Unterweisung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass zunächst die beim Betrieb der Baumaschine zu erwartenden Gefährdungen ermittelt werden. Darauf aufbauend muss dem Maschinenführer vermittelt werden, wie er diese Gefährdungen vermeidet. Außerdem müssen ihm die für das Bedienen von Baumaschinen wichtigen Regelwerke sowie die erforderlichen Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen in verständlicher Weise vermittelt werden. Das einfache Aushändigen von Vorschriften reicht hierfür nicht aus. Anschließend muss sich der Arbeitgeber die Befähigung des Maschinenführers nachweisen lassen und und hat ihn zu beauftragen. Für einige Arbeitsmittel (z. B. ortsveränderliche kraftbetriebene Krane) muss dies schriftlich erfolgen. Die Unterweisung muss dokumentiert sein. Diese insbesondere in der Betriebssicherheitsverordnung festgeschriebenen Anforderungen können nur mit entsprechender Fachkompetenz rechtssicher erfüllt und dokumentiert werden. Dies stellt die Arbeitgeber der Bauwirtschaft vor hohe Herausforderungen, da das nicht sorgfältige Erfüllen von Arbeitgeberpflichten z. B. bei schweren, tödlichen Unfällen oder größeren Sachschäden gravierende Haftungsrisiken mit sich bringen kann.

 

Welcher Nachweis ist der richtige?

Da viele Unternehmen die Unterweisung und Überprüfung der Befähigung nicht selbst durchführen wollen oder können, organisieren sie die Befähigung bzw. die Qualifikation ihrer Baumaschinenführer über begleitende Lehrgänge, Seminare, Prüfungen etc. Da die gesetzlichen Voraussetzungen recht allgemein gehalten sind, gibt es ein unüberschaubares Angebot an Schulungsmaßnahmen und dementsprechend Bescheinigungen, die den Baumaschinenführern ausgehändigt werden. Dieses Angebot reicht von halbtägigen Kursen bis hin zu sechswöchigen Lehrgängen. Nach Abschluss erhalten die Teilnehmer in der Regel „Qualifikationsnachweise“, die meist nur Lehrinhalte beschreiben, manchmal ergänzt durch eine oft nicht näher beschriebene Prüfung. Aussagekraft und Verlässlichkeit derartiger Bescheinigungen waren und sind mangels einheitlicher Qualitätsstandards nur sehr schwierig zu bewerten. Es liegt aber auf der Hand, dass eine „Kurzqualifikation“, vor dem Hintergrund der für das sichere Führen von Baumaschinen erforderlichen umfangreichen praktischen und theoretischen Fachkenntnisse, allein nicht ausreichend sein dürfte.

 

Der Weg zu ZUMBau

Vor diesem Hintergrund haben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) im Jahr 2005 eine Initiative zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards bei der Qualifizierung von Maschinenführern in der Bauwirtschaft gestartet. Die BG BAU und der Fachbereich Bauwesen in der DGUV haben das Projekt von Anfang an unterstützt und fachkundig begleitet. Ziel war es, ein einheitliches und von allen beteiligten Partnern als geeignet angesehenes Niveau für die Prüfung zum Nachweis der Befähigung zu formulieren. Maschinenführer mit diesem anerkannten und förderungswürdigen Qualifikationsnachweis haben durch das Bestehen der Prüfung nachgewiesen, dass sie ausreichende Grundkenntnisse für das arbeitssichere Bedienen des entsprechenden Baumaschinentyps auf Baustellen besitzen. ZUMBau steht für „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“.

In einem ersten Schritt wurden einheitliche Prüfungsstandards für Turmdrehkranführer vom Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Baumaschinenführern“ eingeführt .

Im Folgenden erarbeitete der Ausschuss auch für Bagger- und Laderfahrer einheitliche Qualitätsanforderungen, die sowohl an die Prüfung als auch an die beteiligten Prüfungsstätten gestellt werden. Bauunternehmen wurde damit endlich ein einheitlicher und sowohl von den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft als auch von der BG BAU anerkannter Qualifikationsnachweis für eine in der Praxis weitverbreitete Maschinenkategorie an die Hand gegeben.

 

Abbildung eines Untendreherkrans
Abbildung eines Untendreherkrans
Bild: ZUMBau

Seitdem hat sich die Zahl der ZUMBau-Zertifizierungen auf folgende 14 Maschinenkategorien erhöht:

  • Geprüfter Turmdrehkranführer (Tower cranes)
  • Geprüfter Bagger- und Laderfahrer (Excavators/loaders)
  • Geprüfter Teleskopfahrer (Cherry-pickers)
  • Geprüfter Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen (Large-diameter rotary drilling rigs)
  • Geprüfter Abbruchbaggerfahrer (Demolition excavators)
  • Geprüfter Longfrontbaggerfahrer (Long-front excavators)
  • Geprüfter Fahrer von Verdichtungsgeräten (Compactors)
  • Geprüfter Fahrer von Straßenfertigern (Road pavers)
  • Geprüfter Aufschluss- und Brunnenbohrgeräteführer (Well-drilling equipment)
  • Geprüfter Fahrer von Planierraupen (Crawler dozers)
  • Geprüfter Fahrer von Gradern (Graders)
  • Geprüfter Fahrer von Seilbaggern (Rope shovels)
  • Geprüfter Fahrer von Ladekranen (Truck loading cranes)
  • Geprüfter Fahrer von Untendreherkranen (Bottom-slewing cranes)

 

Teleskopfahrer
Teleskopfahrer
Bild: ZUMBau
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Abbildung eines Straßenfertigers
Abbildung eines Straßenfertigers
Bild: ZUMBau
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Grundprinzip von ZUMBau

Da die (Vor-)Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten, die eine ZUMBau-Prüfung absolvieren möchten, sehr unterschiedlich sind, legt ZUMBau ausschließlich die Anforderungen und die Inhalte der theoretischen und praktischen Prüfung sowie die Anforderungen an die Prüfungsstätte fest.

 

Was beinhaltet die Prüfung?

Das Ablegen einer Prüfung in einer der von ZUMBau zugelassenen Prüfungsstätten und der Erwerb des Befähigungsnachweises „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“ bescheinigten die hohe fachliche Qualifikation. Diese Qualifikation ist vor allem für die Unfallprävention, d. h. die Vermeidung von Personen- und Sachschäden bedeutsam, dient aber auch einem wirtschaftlichen Einsatz der Baumaschinen. Weiterhin steht sie für fundierte Kenntnisse bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Baumaschinentechnik, bei Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Instandsetzung, Arbeitskunde und Arbeitsorganisation. Alle diese Aspekte tragen zur Sicherheit, Effizienz, Produktivität und Nachhaltigkeit auf der Baustelle bei und sorgen für eine größere Rechtssicherheit bei den Verantwortlichen.

Der ZUMBau-Befähigungsnachweis ist in Form einer Checkkarte so gestaltet, dass jederzeit nach bestandener Prüfung weitere Maschinenkategorien ergänzt werden können. Dies bietet den Vorteil, dass immer nur eine Checkkarte als Nachweis mit sich geführt werden muss.

 

 

Abbildung ZUMBau Checkkarte
Abbildung ZUMBau Checkkarte
Bild: ZUMBau

 

ZUMBau-Prüfungen werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfohlen und von der BG BAU finanziell gefördert. Die Förderung durch die BG BAU beträgt für deren Mitgliedsunternehmen 50 % der Lehrgangskosten, max. 900 EUR. Weitere Informationen finden Sie unter www.zumbau.org bzw. auf der Website der BG BAU unter www.bgbau.de/praemien

 

Wer nimmt die Prüfung ab?

Bei ZUMBau dürfen nur zugelassene Prüfungsstätten die Prüfung abnehmen. Jede Institution, die sich als anerkannte Prüfungsstätte bewirbt, durchläuft beim Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten ein strenges Bewerbungsverfahren. Nur wenn der Bewerber die erforderlichen Anforderungen (Anforderungskataloge je Maschinenkategorie) erfüllt, wird er zugelassen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Prüfungsstätten die personellen, baulichen und maschinentechnischen Voraussetzungen auf sehr hohem Niveau erfüllen. Grundsätzlich werden alle Bewerber und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen auch die anerkannten Prüfungsstätten auditiert. Des Weiteren ist die Besetzung des Prüfungsausschusses vorgegeben. Dieser besteht aus fachkundigen Mitgliedern der Arbeitgeber, Mitarbeitern der zugelassenen Prüfungsstätte und der BG BAU. Die einzelnen Prüfungsausschüsse setzen einheitlich bundesweit gültige Prüfungsanforderungen und damit qualitätsgesicherte Nachweise, die größere Rechtssicherheit bewirken, um. Nur bei den zugelassenen ZUMBau-Prüfungsstätten gibt es Prüfungskommissionen mit Beteiligung der BG BAU.

 

Welchen Vorteil bietet ZUMBau?

Die Mitarbeiter, die die Qualifikation „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“ erworben haben, erhalten den sogenannten Befähigungsnachweis. Die im „Bundeszentralregister“ registrierte Checkkarte „Geprüfte Baumaschinenführer*innen“ dient u. a. zur Vorlage bei Aufsichtsbeamten von Staat und Berufsgenossenschaft bei Baustellenkontrollen. Gegenüber Auftraggebern und Bauherren kann mit der Beschäftigtenqualifikation transparent geworben werden. Auf dem Markt heben sich diese Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern positiv ab, denn sie dokumentieren damit die gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden.

ZUMBau kontrolliert und verbessert den Qualifizierungsprozess durch die Zertifizierung von Prüfungsstätten, das Festsetzen eines bundeseinheitlichen Prüfungsniveaus, die Erstellung bundeseinheitlicher Bescheinigungen und das Führen eines Bundeszentralregisters für geprüfte Baumaschinenführer*innen.

 

Autor

Dipl.-Ing. Horst Leisering

Ehem. Referat Tiefbau, BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 4|2020