Neue Arbeitsschutzprämien und geänderte Förderbedingungen
Die BG BAU baut ihr Förderprogramm aus: Neue förderfähige Produkte für den Arbeitsschutz sowie vereinfachte Bedingungen und angepasste Strukturen setzen zusätzliche Anreize für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Gleichzeitig liefen zum 30. Juni 2026 mehrere bestehende Prämien aus. Es gelten jedoch Übergangsregelungen.
Die BG BAU passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat sie am 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien eingeführt. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen.
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Vereinfachte Bedingungen bei der beitragsabhängigen Förderung
Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen jetzt eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen gibt es seit dem 1. Juli 2026 nur noch vier. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:
- Stufe A: Mitgliedsbeitrag von 100 bis 1.000 €, Förderung bis zu 250 €
- Stufe B: Mitgliedsbeitrag von 1.001 bis 25.000 €, Förderung bis zu 5.000 €
- Stufe C: Mitgliedsbeitrag von 25.001 bis 100.000 €, Förderung bis zu 10.000 €
Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 €, Förderung bis zu 20.000 €
Da Absturz- und Durchsturzunfälle besonders häufig bei Dacharbeiten auftreten, hat sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) besonders für die neue Arbeitsschutzprämie „Temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen“ engagiert. Der ZVDH setzt sich gemeinsam mit der BG BAU im Rahmen der Initiative „Sicher auf dem Dach“ für sichere Arbeitsbedingungen auf Dächern ein.
Auslaufende Prämien: Fristen beachten
Mit der Neuausrichtung des Prämienprogramms wurden zum 30. Juni 2026 einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erworben hat, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Damit können bereits geplante oder umgesetzte Investitionen weiterhin berücksichtigt und durch die BG BAU gefördert werden.
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- Leiter-Lift-Systeme für das ergonomische Verladen von förderfähigen Leitern auf Nutzfahrzeuge
- Schleifsysteme – ohne Leiter – staubarm
- Staubschutztüren in faltbarer Ausführung
- Elektro-Fugenschneider
- akkubetriebene Glätter
- Dieselpartikelfilter
- Nachrüstung einer fernbedienbaren Auslassöffnung an Rührwerkskessel für Gussasphalt
- mobile Mischstation mit Deckel (Kapselung), Absaugung und Transportwagen
- staubarme Einstreumittel
- Zugangssysteme für mobile Baumaschinen
- automatischer Motor-Stopp
- Rückhaltesystem
- temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02
- Defibrillatoren (AED)
- Rohrabsperrblase mit fest montiertem Überdruckventil
- Stopp-Schalter für Schutzhauben von Baustellenkreissägen
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