Straßenbau, Baumaschinentechnik
Förderbänder an Beschickern als Gefahrenquelle
Im Straßenbau werden zunehmend sogenannte Beschicker eingesetzt, die das vom Lkw gelieferte Mischgut zwischenpuffern und kontinuierlich über ein Förderband an den Asphaltfertiger übergeben. An diesen Förderbändern lauert eine oft unterschätzte Gefahr, die insbesondere bei Wartungs- und Reparaturarbeiten zu schweren Unfällen führt.
Im Straßenbau wird beim Einbau von Walzasphalt das heiße Mischgut in der Regel mit dem Lkw vom Asphaltmischwerk zum Einbauort gebracht. Am Einbauort fährt der Lkw rückwärts an den Straßenfertiger heran und kippt das Mischgut in die Aufnahmemulde des Fertigers. Bei großen Einbaubreiten kann durch den großen Materialdurchsatz beim direkten Kippen des Mischguts vom Lkw in die Aufnahmemulde des Fertigers die Einbauqualität nicht mehr gewährleistet werden. Hier ist nun der Einsatz eines Beschickers erforderlich. Dieser wird zwischen Asphaltfertiger und Lkw angeordnet. In der Aufnahmemulde des Beschickers wird das Mischgut zwischengepuffert und kontinuierlich über ein gegebenenfalls beheizbares Förderband an den Fertiger weitergegeben. Auf diese Weise kann durch die kontinuierliche Materialzufuhr zum einen die Leistung des Asphaltfertigers optimiert, zum anderen die Einbauqualität verbessert werden, da z. B. Stöße im Straßenbelag reduziert werden, die beim Anfahren des Lastkraftwagens an den Aufnahmebehälter des Fertigers entstehen können und dann die Längsebenheit der neuen Straße beeinträchtigen. Mit dem Rundschreiben Straßenbau (RS) „Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität“ vom 16. Dezember 2015 hat das BMVI den Einsatz von Beschickern bei Neubau und Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen für viele Fälle verpflichtend eingeführt.
Gefahr an Einzugsstellen der Förderbänder
Leider haben sich in den letzten Jahren wiederholt schwere Unfälle an Beschickern ereignet, bei denen Personen an Einzugstellen am Förderband eingezogen wurden. Diese Unfälle ereigneten sich in der Regel bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten, bei denen unzulässigerweise das Förderband lief und die vom Hersteller vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen gegen Einzugsgefahren außer Kraft gesetzt waren.
Tückisch ist, dass diese Einzugsstellen nicht als offensichtliche Gefahrstellen wahrgenommen werden. Das ruhig vor sich hinlaufende Förderband erweckt beim Anwender den Anschein von Sicherheit. Nichts deutet darauf hin, dass im Bruchteil einer Sekunde ein Arm abgerissen werden kann, wenn man mit der Hand oder der Kleidung in die gleichmäßig rotierenden Rollen gerät.
Vor allem die Umlenkrollen am Anfang und am Ende des Bands bilden die Haupteinzugsstellen (Abb. 1).
Zum Schutz vor derartigen Gefahrstellen werden in verschiedenen Normen unterschiedliche Schutzmaßnahmen beschrieben. Das sind z. B. „Sicherheitsabstand gegen Hinaufreichen“, Abdeckungen (Abb. 2) oder Füllstücke (Abb. 3). Das Problem ist, dass die meisten dieser Schutzmaßnahmen bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten nicht wirksam sind bzw. unwirksam gemacht werden müssen. Es kommt in diesem Zusammenhang vor, dass Förderbänder abgesenkt oder Abdeckungen demontiert werden.
Schutz durch Nachrüstsatz
Die Hersteller von Beschickern, bei denen als Schutzmaßnahme der Schutz durch „Sicherheitsabstand gegen Hinaufreichen“ gewählt wurde, bieten zwischenzeitlich Nachrüstsätze an, mit denen die Einzugsstellen durch Abdeckungen zusätzlich gesichert werden. Die BG BAU empfiehlt den Verwendern von Beschickern dringend, dass diese Nachrüstsätze sofort für alle betroffenen Beschicker beschafft und montiert werden.
Bei Neugeräten auf zusätzliche Abdeckung achten
Bei Neugeräten ist es Stand der Technik, dass die hier beschriebenen Einzugsstellen mit Abdeckungen zusätzlich gesichert sind. Die BG BAU empfiehlt dringend, dass nur solche Beschicker angeschafft werden, die diese zusätzliche Sicherung besitzen.
In einem ungesicherten Zustand – abgesenkte Förderbänder oder demontierte Abdeckungen – darf nicht „am laufenden Band“ gearbeitet werden!
Das Förderband muss stehen und gegen unbeabsichtigtes Wiederanlaufen gesichert sein!
Werden vorhandene Abdeckungen oder Füllstücke für Reinigungs- oder Wartungsarbeiten am stehenden Band demontiert, müssen sie nach Beendigung der Arbeiten wieder angebracht werden!
Gefährdungsbeurteilung anpassen
Auch wenn diese Abdeckungen bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten demontiert werden müssen, sollte das Demontieren einer Sicherheitseinrichtung den Verwendern bewusst machen, dass sich hinter dieser Abdeckung eine Gefahrenstelle befindet.
Der Unternehmer muss deshalb seine Gefährdungsbeurteilung bezogen auf den Betrieb sowie die Reinigungs- und Wartungsarbeiten bei Beschickern anpassen bzw. erweitern. Dabei müssen die Gefährdungen durch die Einzugsstellen, insbesondere bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten, berücksichtigt und Schutzmaßnahmen beschrieben werden.
Diese Gefährdungen und Schutzmaßnahmen muss er in der Betriebsanweisung festschreiben und die Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Hierbei kann die Bedienungsanleitung des Herstellers als Grundlage herangezogen werden.
Die BG BAU wirkt derzeit bei der Überarbeitung einschlägiger Normen darauf hin, dass zukünftig die Sicherung derartiger Einzugsstellen an Beschickern optimiert wird.
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BauPortal 3|2020