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Ausfallgeld bei großer Hitze im Dachdeckerhandwerk beantragbar

Die Sonne bricht durch die Wolken am Himmel.
Bild: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Gemeinsame Aktion des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für das Dachdeckerhandwerk

Seit Längerem gibt es im Dachdeckerhandwerk ein sogenanntes Ausfallgeld, das bei witterungsbedingten Ausfällen in den oft regenreichen Herbst- und Frühjahrsmonaten einen Ausgleich für die Zeit leistet, in der nicht auf der Baustelle gearbeitet werden kann. Durch den Klimawandel kommt es verstärkt zu besonders heißen Sommern und heftigen Starkregenereignissen. Deshalb wurde das Ausfallgeld auf die Sommermonate ausgedehnt.

Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das für den gesamten Baubereich in den Wintermonaten gilt, soll seit Juni das Ausfallgeld, das bisher im Dachdeckerhandwerk im Herbst und Frühjahr gezahlt wurde, aufgrund der klimatischen Situation auf den Sommer ausgedehnt werden. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks – der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – geeinigt.

Das funktioniert so: Alle Dachdeckerbetriebe zahlen eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH). Aus diesem Topf erhalten die Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 75 % ihres Stundenlohns, um die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden zu mindern. Dies gilt maximal für 53 Stunden im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber erhält eine Pauschalerstattung für die von ihm zu tragenden Sozialleistungen. Um die Wirkung des erweiterten Systems zu testen, haben sich die Verantwortlichen darauf verständigt, die Neuregelung zunächst auf das laufende Kalenderjahr zu begrenzen. Das neue „Sommer-Ausfallgeld“ kann seit dem 1. Juni 2020 bei der SOKA-DACH beantragt werden.

 

Mit der Einführung des Sommer-Ausfallgelds zeigen die Tarifvertragsparteien Verantwortung und demonstrieren Solidarität zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten in der Dachdeckerbranche. Die Beschäftigten dürfen nicht die Leidtragenden des Klimawandels sein.

 

 

 

Details des Sommer-Ausfallgelds im Überblick

Alle Dachdeckerbetriebe zahlen eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH). Aus diesem Topf erhalten die Arbeitnehmer ein Ausfallgeld in Höhe von 75 % ihres Stundenlohns, um die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden zu mindern. Neu ist Folgendes:

  • Der Anspruch auf Ausfallgeld nach dem TV Beschäftigungssicherung für die Monate April, Oktober und November wird auf das gesamte Kalenderjahr ausgedehnt. Ausgenommen sind die Monate Dezember bis März, in denen das S-KuG gilt.
  • Es gibt keine fest vorgeschriebenen Temperatur- oder Niederschlagsgrenzen, um das Ausfallgeld zu beantragen: Es muss sich um „zwingende Witterungsgründe“ handeln. So ist es auch im Tarifvertrag formuliert. Die SOKA-DACH überprüft die Anträge dann auf Plausibilität.
  • Die Ausdehnung gilt zunächst für das Jahr 2020.
  • Die Höhe des Ausfallgelds für jede ausgefallene Arbeitsstunde bleibt unverändert bei 75 %. Bemessungsgrundlage ist künftig aber nicht mehr der durchschnittliche Stundenlohn der Monate Mai bis September des Vorjahrs, der sich in den Monaten Oktober und November prozentual um die Tarifsteigerungen des Bundesecklohns LG 4 erhöht. Stattdessen wird der Stundenlohn zugrunde gelegt, der in der Zeit des Ausfalls also tatsächlich gezahlt wurde.
  • Der Arbeitgeber erhält nach wie vor eine Pauschalerstattung der von ihm für das Ausfallgeld zu tragenden Sozialleistungen in Höhe von 23 %.
  • Der Gesamtrahmen des Ausfallgelds bleibt unverändert bei maximal 53 Stunden pro Kalenderjahr. Auch die Umlage (SOKA-DACH-Beitrag) bleibt gleich.
  • Einfaches Antragsverfahren: Der Arbeitgeber meldet die für jeden Mitarbeiter ausgefallenen Arbeitsstunden und den zugrunde liegenden Stundenlohn mit seiner monatlichen Bruttolohnsummenmeldung und beantragt damit gegenüber der SOKA-DACH die Erstattungsleistung

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BauPortal 3|2020