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Aktualisierter Leitfaden Asbest

Titelbild des Leifadens „Asbest“ der BG BAU: Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch ein Gebäude, in dem Asbest verbaut wurde.
Bild: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU


Durch die Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – u. a. die neue Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich sowie die Erweiterung der Anzeige- und Nachweispflichten – war auch eine Überarbeitung des Leitfadens „Asbest beim Bauen im Bestand“ notwendig.
 

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Der Leitfaden ist online verfügbar:
 

Autor

Redaktion BauPortal