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Neue Anforderungen bei den Schulungen zu Isocyanaten

Rückseite einer Dose mit Infos und Verwendungshinweisen, bei der der Satz "Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen" mit einem blauen Rahmen hervorgehoben ist.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU


Bei der Verwendung von Polyurethan- (PU)-Produkten beim Bauen kommen fast immer Isocyanate bzw. Diisocyanate bei der Herstellung vor Ort zum Einsatz. Diese können vor allem zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Deshalb wurde der Umgang mit Isocyanaten beschränkt – seit August 2023 dürfen nur noch Personen, die eine (Online-)Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich absolviert haben, Isocyanate nutzen.

Seit August 2023 werden auf der Hersteller-Plattform Isopa Onlinekurse zur sichereren Verwendung von Isocyanaten in Form von Selbstlernmodulen angeboten. Ausgewählte Kurse sind mit dem Freischaltcode der BG BAU kostenfrei.

Jetzt haben die Länderbehörden die Selbstlernmodule der Hersteller mit ihren Anforderungen an Schulungen abgeglichen und bemängeln, dass keine Interaktionsmöglichkeiten bestehen. Aus diesem Grund sollte der Onlinekurs durch ein Gespräch mit einer fachkundigen Person ergänzt werden.

 

Unterweisung zu Isocyanaten

Dies wäre z. B. in Form einer Unterweisung im Betrieb möglich, bei der dann auch die zusätzlichen Gefahren der Isocyanat-Produkte wie Treib- und Lösemittel berücksichtigt werden. Basis der Unterweisung kann die Betriebsanweisung des Programms WINGIS online sein. Die Unterweisungen sind als Ergänzung zum Selbstlernmodul zu dokumentieren.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 2|2024