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Eine Person mit orangenen Schutzhosen bohrt mit einem Presslufthammer eine Steinfläche auf. Eine andere Personen bringt die aufgebohrten Stein mit einer Spitzhacke auseinander.
Bild: javy - stock.adobe.com

Neue Maschinenverordnung mit angepassten Vorgaben zur Hand-Arm-Vibration

Durch die Maschinenverordnung stehen Veränderungen im Bereich Hand-Arm-Vibrationen an. Das Prüflabor für Vibrationen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU kann Herstellern helfen, diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) legt fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, eine Bewertung der Gefährdung durch Vibrationen durchzuführen. Weil die Maschinenrichtlinie (MRL) durch die Maschinenverordnung (MVO) abgelöst wird, stehen Änderungen bezüglich der Messwerte bei Vibrationen an.
 

Gefährdungen durch Vibrationen

Bei anhaltender Vibration bei der Nutzung handgehaltener, handgeführter oder auch mobiler Maschinen, z. B. Abbruchhammer, Bohrhammer oder Vibrationsstampfer, können Knochen- und Gelenkerkrankungen sowie vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen entstehen. Um Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu verbessern, wurden die Vorgaben bezüglich Vibrationen für diese Maschinen angepasst.
 

Überblick über Änderungen

Im Anhang III der MVO (ehemals Anhang I der MRL) ist festgelegt, dass in der Betriebsanleitung für mobile Maschinen sowie für handgehaltene und handgeführte Maschinen nun grundsätzlich ein Gesamtwert für die kontinuierliche Vibrationsbelastung des Hand-Arm-Systems und zusätzlich der Mittelwert der Spitzenamplitude aus wiederholten Stoßvibrationen angegeben werden muss. Zuvor galt dies nur für Werte >2,5 m/s² (MRL). Diese Regelung entfällt.

Die Definition der Formulierung „wiederholte Stoßvibrationen“ steht noch aus. Normungsgremien haben derzeit die Aufgabe, zu klären, welche Mess- und Berechnungsverfahren hier anzuwenden sind. Außerdem müssen Messunsicherheiten zukünftig angegeben werden. Mehrfachmessungen ergeben nicht exakt dasselbe Ergebnis. Die Differenz zwischen den verschiedenen Messergebnissen – die Messunsicherheit – muss zukünftig dokumentiert werden.
 

Mobiles Prüflabor

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle BAU verfügt über ein mobiles Prüflabor, das die Vibrationswerte schnell, genau und bei Bedarf vor Ort erfassen kann. Dadurch können Hersteller dabei unterstützt werden, die neuen Vorgaben der Maschinenverordnung einzuhalten.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 2|2024