Neuer DIN-Länder-Vertrag
Anlässlich der Bauministerkonferenz haben das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert.
Viele Normen im Baubereich erlangen Rechtsverbindlichkeit, indem Gesetze, wie z. B. Landesbauordnungen, auf sie verweisen. Der neue Vertrag regelt Facetten der Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen und beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit. Durch Standardisierung und gezielte und sachgerechte Anwendung von Normen können Baukosten gesenkt werden, z. B. durch vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis, verminderte Anpassungskosten und die Möglichkeit der Serienproduktion von Bauteilen.
Die rund 600 bauaufsichtlichen Normen sollen zudem nach dem DIN-Länder-Vertrag zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Ziel ist es, einfaches und kostengünstiges Bauen zu gewährleisten und gleichzeitig durch die Ausweisung weitergehender Anforderungen den Stand der Technik zu beschreiben.
Neues öffentliches Bauportal
Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen seit Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) gelistet sind, für private Zwecke einsehen.
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BauPortal 2|2024