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Passende Lösungen für jede Branche

Titelbild der DGUV Regel 101-601 Branche Rohbau.
DGUV Regel 101-601: Branche Rohbau
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Titelbild der DGUV Regel 101-602 Branche Ausbau.
DGUV-Regel 101-602: Branche Ausbau
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Titelbild der DGUV Regel 101-603 Branche Abbruch und Rückbau.
DGUV Regel 101-603: Branche Abbruch und Rückbau
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Titelbild der Broschüre DGUV Regel 101-604 Branche Tiefbau.
DGUV Regel 101-604: Branche Tiefbau
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Titelbild der DGUV Regel 101-605 Branche Gebäudereinigung.
DGUV Regel 101-605: Branche Gebäudereinigung
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Titelbild DGUV Regel 113-602 Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen
DGUV Regel 113-602: Branche Betonindustrie, Teil1: Herstellung von Betonfertigteilen
Bild: BG BAU
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Titelbild der DGUV Regel 113-603
DGUV Regel 113-603: Branche Betonindustrie, Teil 2: Herstellung von Frischbeton
Bild: DGUV
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Titelbild der DGUV Regel 113-604: Branche Betonindustrie, Teil 3: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern.
DGUV Regel 113-604 (Teil 3)
Bild: DGUV
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Die Branchenregeln der BG BAU bieten Unternehmerinnen und Unternehmern praxisnahe, auf ihre Branche zugeschnittene Lösungen. Mit zahlreichen praktischen Tipps helfen sie, Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere gesetzliche Regelungen umzusetzen. Für die Bauwirtschaft und baunahe Bereiche gibt es bereits acht branchenspezifische Lösungen. 
 

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für eine Branche – dabei unterstützen die DGUV Regeln. Sie werden daher auch „Branchenregeln“ genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen der jeweiligen Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen. Die Branchenregeln helfen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben geben sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Unternehmerinnen und Unternehmer können auch andere Lösungen wählen – diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.
 

An wen wenden sich diese DGUV Regeln?

Mit diesen DGUV Regeln werden in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer angesprochen, da sie für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich sind. Durch den hohen Praxisbezug bieten die DGUV Regeln aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Unternehmen, etwa den Personal- und Betriebsrat, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den Sicherheitsbeauftragten.

Bisher ist für die Branchen Rohbau, Abbruch und Rückbau, Ausbau, Tiefbau und Gebäudereinigung je eine Branchenlösung erschienen. Für die Betonindustrie gibt es mittlerweile drei Teile: Herstellung von Betonfertigteilen, Herstellung und Transport von Frischbeton sowie Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern.

Alle Branchenregeln sind kostenfrei im Medien-Center unter https://www.bgbau.de/medien-center erhältlich.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 2|2022