Neues Online-Angebot: Beschäftigte unterweisen
BG BAU unterstützt mit neuem gebündelten Online-Angebot
Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen. Nun stehen alle Angebote der BG BAU gebündelt online zur Verfügung.
Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.
Um Unternehmen bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten zu unterstützen, hat die BG BAU verschiedene Unterweisungshilfen entwickelt. Diese richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an die betrieblichen Führungskräfte und unterstützen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung.
Ab sofort finden Unternehmen alles rund um die Unterweisungshilfen der BG BAU unter: www.bgbau.de/unterweisung/.
Neben Dokumentationshilfen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Themen, wie Absturzprävention, Schutz vor UV-Strahlung, Corona oder Arbeiten in Katastrophengebieten, finden sie hier auch zahlreiche unterstützende Medien und Videos sowie Tipps, um die Unterweisungen praxisgerecht und anschaulich gestalten zu können.
Hintergrund:
Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.
Weitere Informationen:
Direktlink zu den Unterweisungshilfen der BG BAU: https://www.bgbau.de/unterweisung/
Muster für die Dokumentation der Unterweisung: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/muster-fuer-die-dokumentation-der-unterweisung/
Übersichtsseite Gefährdungsbeurteilung: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefaehrdungsbeurteilung/
Digitale Gefährdungsbeurteilung: https://digitgb.bgbau.de/
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BauPortal 2|2022