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„Japanfräse“, Kontrolltätigkeit
an der Fräskante, Fräsaggregat ca. 35 cm ausgefahren, Abstand zur Verkehrssicherung ca. 65 cm von der Fräskante
„Japanfräse“, Kontrolltätigkeit an der Fräskante, Fräsaggregat ca. 35 cm ausgefahren, Abstand zur Verkehrssicherung ca. 65 cm von der Fräskante | Bild: Uwe Lindhof – BG BAU

Straßenbau

Pilotprojekt: Straßensanierung ohne Anwendung der ASR A5.2

In einem Pilotprojekt wollte ein Straßenbaulastträger ermitteln, ob die Sicherung von Arbeitsstellen allein durch technische und organisatorische Maßnahmen, ohne Beschäftigte im Grenzbereich zum fließenden Straßenverkehr, gewährleistet werden kann. Begleitet wurde das Projekt von der BG BAU. Vor der Aufnahme der Fräsarbeiten und vor dem Einsatz der Asphaltfertiger wurden die Risiken der Tätigkeiten über eine Gefährdungsbeurteilung bewertet sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen bestimmt. Die Erkenntnisse der BG BAU sind nachfolgend zusammengefasst.

 

Die Sanierung von Straßen in Deutschland stellt Straßenbetreiber-Firmen häufig vor große Herausforderungen. Die örtliche Politik, die ansässige Industrie, der Handel, das Gewerbe sowie Anwohnerinnen und Anwohner stellen Forderungen an die Verkehrsführung und den Ablauf der notwendigen Sanierungsmaßnahme. Diese Forderungen müssen bei der Projektplanung berücksichtigt werden. Daneben müssen die wesentlichen Regelwerke zur Durchführung von Baustellen im öffentlichen Straßenverkehr beachtet werden, z. B. die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“ (ASR A5.2). Diese ASR dient dem Schutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Straßenverkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr, die RSA 95 hingegen dient u. a. dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden an den Baustellen. Besondere Problematiken ergeben sich bei Straßen mit schmalen Querschnitten, da es hier schwierig wird, dem Straßenverkehr und den Baustellen ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen.

 

Auswahl des Pilotprojekts in Bad Berleburg

In einem Pilotprojekt sollte ermittelt werden, ob die Sicherung von Arbeitsstellen allein durch technische und organisatorische Maßnahmen, ohne Beschäftigte im Grenzbereich zum fließenden Straßenverkehr, gewährleistet werden kann. Hierzu sollten in diesem Projekt neuere Technologien zum Einsatz kommen, wie z. B. Drehschemel-Walzen (z. B. analog DYNAPAC CG2300) und Fräsen mit verschiebbarem Fräswalzenaggregat (z. B. analog Wirtgen Großfräse W 200 Hi). Es musste geklärt werden, ob mit Asphaltfertigern der Einbau ohne Mitgängerbetrieb und ohne erforderliche weitere Tätigkeiten im Nahtbereich – und somit im Grenzbereich zum öffentlichen Straßenverkehr – möglich ist. Die Trag- und Binderschichten sollten exakt bis zur Fahrbahnhälfte ausgeführt werden, ohne Rückschnitt, Überlappung oder Abschrägung.

Die zuständige Bezirksregierung und die BG BAU wurden in die Planung mit einbezogen, mit dem Ziel, durch die Anpassung von Arbeitsverfahren und durch die Verwendung geeigneter und modifizierter Maschinen, bei Unterschreitung der in der ASR A5.2 beschriebenen Mindestabstände, ein gleichwertiges Schutzniveau für die dort Beschäftigten zu gewährleisten.

Für das Pilotprojekt wurde die Sanierung der B 480 zwischen Bad Berleburg und Winterberg ausgewählt. Hier sollte der Oberbau auf einer Länge von 1.133 m in vier Teilabschnitten saniert werden. Die geringsten Fahrbahnbreiten lagen zwischen 7,10 m und 6,90 m. Die Arbeiten sollten unter halbseitiger Sperrung ausgeführt werden, da eine Vollsperrung zu Umwegen von bis zu 60 km für die betroffenen Verkehrsteilnehmenden geführt hätte. Die Sicherheitsabstände und Mindestbreiten für Arbeitsplätze und Verkehrswege gemäß ASR A5.2 ließen sich unter diesen Voraussetzungen beim Asphaltausbau und beim Einbau der Trag- und Binderschichten nur mit aufwendigen Schutzmaßnahmen einhalten. Die Asphaltdeckschicht sollte an einem Wochenende unter Vollsperrung über die gesamte Fahrbahnbreite eingebaut werden.

 

Ablauf des Pilotprojekts

Die Baumaßnahme wurde Mitte September 2020 begonnen und konnte nach ca. sechs Wochen abgeschlossen werden. Das ausführende Straßenbauunternehmen setzte für die acht Teilabschnitte drei verschiedene Fräsen und zwei verschiedene Asphaltfertiger ein. Die Risiken der Tätigkeiten wurden über eine Gefährdungsbeurteilung bewertet. Die notwendigen Schutzmaßnahmen wurden vor der Aufnahme der Tätigkeiten bestimmt.

 

Für die Fräsarbeiten wurden u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Die Ausbaurichtung wird entgegen der Fahrspurrichtung eingerichtet, um den Ein- und Ausstieg der Lkw fahrenden Person nur zur verkehrsabgewandten Seite hin zu gewährleisten,
  • das Rückwärtsrangieren vor der Fräse erfolgt mittels einweisender Person, diese befindet sich vor dem Lkw zur verkehrsabgewandten Seite hin,
  • Anzeichnen der Fräslinie auf der verkehrsabgewandten Seite,
  • eine Gefährdung durch den fließenden Verkehr für die Fräse fahrende Person durch Herauslehnen und für das Bodenpersonal an der Kontrollkonsole sowie für das Tanken und Warten ist somit nicht vorhanden,
  • Einsatz einer Fräse mit komplett eingehaustem Führerstand und ausgestattet mit Kameras, zur Überwachung der von der fahrenden Person nicht einsehbaren Bereiche,
  • Einsatz einer Fräse mit seitlich bis zu 40 cm verschiebbarem Walzenaggregat und komplett eingehaustem verschiebbarem Frässtand,
  • Einsatz einer „normalen“ Fräse, mit Zugangsbeschränkung im Führerstand zur verkehrszugewandten Seite.

 

Das Bild zeigt die Markierung der Fräslinie auf der verkehrsabgewandten Seite.
Das Bild zeigt die Markierung der Fräslinie auf der verkehrsabgewandten Seite.
Bild: Uwe Lindhof – BG BAU

 

Für den Asphalteinbau wurden u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Die Einbaurichtung wird entgegen der Fahrspurrichtung eingerichtet, sodass der Ein- und Ausstieg der Lkw fahrenden Person nur zur verkehrsabgewandten Seite hin gewährleistet ist,
  • das Rückwärtsrangieren vor dem Fertiger erfolgt mittels einweisender Person, diese befindet sich vor dem Lkw, zur verkehrsabgewandten Seite hin,
  • der Asphalteinbau wird ohne Mitgängerbetrieb auf der Verkehrsseite durchgeführt, Steuerung und Überwachung erfolgten mittels Kamera, Messtechnik und Bohlenautomatik,
  • Einsatz von Fertigern mit 2,50 m Grundbohle, dadurch kann ein zusätzlicher Abstand von ca. 0,20 m bis 0,30 m zur verkehrszugewandten Seite gewonnen werden, wenn die Bohle weiter herausgefahren wird.

 

Die Kontrollkonsole an der Fräse befindet sich im sicheren Arbeitsbereich auf der verkehrsabgewandten Seite.
Die Kontrollkonsole an der Fräse befindet sich im sicheren Arbeitsbereich auf der verkehrsabgewandten Seite.
Bild: Rainer Berlet – BG BAU

 

Für die Asphaltverdichtung wurden u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:

  • Der Mindestsicherheitsabstand zum fließenden Verkehr muss mindestens 0,30 m betragen,
  • auf der Verkehrsseite darf kein Mitgängerbetrieb stattfinden,
  • die Walze fahrende Person darf sich nicht zur verkehrsführenden Seite hin herauslehnen, dies wird durch eine geschlossene Fahrertür zur Verkehrsseite sichergestellt,
  • Versetzen der Bandagen für das Arbeiten an Kanten und zur Verbreiterung der Arbeitsbreite („Hundegang“),
  • dadurch größerer Abstand der Walze fahrende Person zum fließenden Verkehr,
  • die Eckbereiche, die nicht mit der Walze erreicht werden können, werden mittels ferngesteuerter Rüttelplatte verdichtet,
  • die Wasserbetankung erfolgt außerhalb des Gefahrenbereichs, versetzt zur verkehrsabgewandten Seite, sodass ein Abstand von mind. 1,20 m zum Verkehr besteht.

 

Fertiger mit Kamera-Monitor-System im
Führerstand: So entsteht ein sicherer Arbeitsplatz zur Kontrolle des Einbauvorgangs.
Fertiger mit Kamera-Monitor-System im Führerstand: So entsteht ein sicherer Arbeitsplatz zur Kontrolle des Einbauvorgangs.
Bild: Uwe Lindhof – BG BAU
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Permanentes „Mitfahren“ auf der Bohle
Permanentes „Mitfahren“ auf der Bohle
Bild: Rainer Berlet – BG BAU
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Verdichtungsarbeiten im fließenden Straßenverkehr
Verdichtungsarbeiten im fließenden Straßenverkehr
Bild: Rainer Berlet – BG BAU
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Keine Mindestbreite (BM) beim Anarbeiten von Asphalt
Keine Mindestbreite (BM) beim Anarbeiten von Asphalt
Bild: Rainer Berlet – BG BAU
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Auswertung der Maßnahmen durch die BG BAU

Aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Baumaßnahme erfolgte eine deutlich erhöhte Revisionstätigkeit der zuständigen Bezirksregierung und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Beim Asphaltausbau mit den unterschiedlichen Fräsen konnten über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme keine arbeitsschutzrelevanten Probleme festgestellt werden. Besonders positiv stellte sich das Anzeichnen der Fräskante an der linken Seite der Maschine heraus. Dadurch konzentrierte sich das Personal in diesem „sicheren“ Bereich. Die Kontrolltätigkeiten hinter den Fräsen erfolgten in einem ausreichenden Abstand.

 

Die Grafik vergleicht den Standard und ein alternatives Arbeitsverfahren: Beim alternativen Arbeitsverfahren zeigt die Hilfslinie (weitergezeichnete Fräskante an der linken Seite der Maschine), dass sich das Personal im sicheren Bereich befindet.
Die Grafik vergleicht den Standard und ein alternatives Arbeitsverfahren: Beim alternativen Arbeitsverfahren zeigt die Hilfslinie (weitergezeichnete Fräskante an der linken Seite der Maschine), dass sich das Personal im sicheren Bereich befindet.
Bild: Klaus-Michael Kress – BG BAU

 

Die betrieblichen Vorgaben beim Asphalteinbau konnten nur mit einem Fertigertyp eingehalten werden. Hier erfolgte die Überwachung mittels Kamera, Messtechnik und Bohlenbedienkonsole aus dem Führerstand des Fertigers. Kontrolltätigkeiten hinter dem Fertiger erfolgten mit Hilfsmitteln aus sicherer Entfernung zum fahrenden Verkehr.

Problematischer stellte sich der Einsatz des zweiten Fertigertyps dar. Statt einer Kamera wurde hier Sensortechnik verwendet und die Überwachung der Messeinrichtung und der Bohlenbedienkonsole erfolgte permanent von der Bohle aus. Die Bohle ist weder Arbeitsplatz noch „Beifahrersitz“. Die mitgehende Person wurde hier zur mitfahrenden Person. Die ASR A5.2 Punkt 4.4 und die Herstellerangaben zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Bohle, auf der Grundlage der §§ 5 (1) und 6 (1) der Betriebssicherheitsverordnung, müssen berücksichtigt werden. Nicht zu unterschätzen sind die Vibrationen der Bohle, denen Beschäftigte ausgesetzt sind. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist einzuhalten.

Bei der Verdichtung des Asphalts mit einer Tandemwalze im Übergangsbereich zum fahrenden Verkehr sollte im sogenannten Hundegang gearbeitet werden. Auf der Baustelle wurde jedoch zumeist ohne „Hundegang“ verdichtet. Die ASR A 5.2 fordert hier eine freie Bewegungsfläche („Mindestbreite“: BM) von mindestens 40 cm. Die freie Bewegungsfläche wurde hier nicht zu Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden weitere Tätigkeiten im Randbereich zum fahrenden Verkehr beobachtet, z. B. das Anarbeiten von Asphalt oder Reinigungsarbeiten. Die ASR A 5.2 sieht hierfür mindestens eine freie Bewegungsfläche BM von 80 cm vor. Hinzu kommt ein Sicherheitsabstand (SQ) zum Straßenverkehr von 30 cm.

 

Walzen im Grenzbereich zum Straßenverkehr: Freie Arbeitsfläche mit Mindestbreite (BM) wird nicht eingehalten.
Walzen im Grenzbereich zum Straßenverkehr: Freie Arbeitsfläche mit Mindestbreite (BM) wird nicht eingehalten.
Bild: Uwe Lindhof - BG BAU

 

Zwei weitere grundsätzliche Probleme, die bei nahezu allen Straßenbaustellen auftreten, sind zum einen die deutlich überhöhten Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmenden im Baustellenbereich und die vorgegebenen Mindestfahrstreifen für den fließenden Verkehr. Die vorgegebene zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wurde erkennbar deutlich überschritten. Unter Kapitel 5.3 der ASR A5.2 ist beschrieben, dass bei abweichenden Situationen für das Einrichten und Betreiben der Straßenbaustelle von der Planung die Schutzmaßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen sind; dies geschah auf der Pilotbaustelle nicht. Innerhalb der Baustelle wurde die Breite der Fahrstreifen gemäß 2.2.1 RSA 95 Teil C auf 2,75 m festgelegt. Bei jedem Baustellenbesuch wurde jedoch festgestellt, dass auch das Bankett als Fahrspur mitbenutzt wurde (vgl. Bild unten). Das zeigt, dass viele Fahrzeuge eine größere Breite benötigen. Dadurch, dass im gesamten Baustellenbereich Fahrzeuge (hauptsächlich Lkw und Busse) das Bankett befahren haben, wurden sowohl die fahrzeugführenden Personen im Straßenverkehr als auch die Beschäftigten innerhalb der Baustelle durch eine höhere Abkommenswahrscheinlichkeit gefährdet.

 

Wird das Bankett als Fahrspur genutzt, besteht eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit.
Wird das Bankett als Fahrspur genutzt, besteht eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit.
Bild: Uwe Lindhof - BG BAU

 

Fazit

Es konnte nicht für alle eingesetzten Maschinen der Nachweis erbracht werden, dass durch technische Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau für die Beschäftigten im Grenzbereich zum fließenden Straßenverkehr erreicht wird. Das ist aber Grundvoraussetzung, wenn die in der ASR A5.2 beschriebenen Mindestabstände unterschritten werden sollen. Die eingesetzte Technik, insbesondere beim Asphalteinbau, ist auf die spezifischen Beanspruchungen auszurichten, z. B. Sichtverhältnisse bei Dämmerung, Niederschlag oder Wasserdampf etc. Dies kann nur gemeinsam mit den Herstellerfirmen, den ausführenden Unternehmen und den Behörden geschehen. Für die Fräsarbeiten kann durch organisatorische Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht werden. Für die Verdichtungsarbeiten liegt eine annehmbare Technik („Hundegang“) vor. Es muss jedoch sichergestellt werden, z. B. durch intensive Unterweisungen oder Schulungen sowie durch Kontrollen, dass die Umsetzung durch die Beschäftigten konsequent erfolgt. Wenn bei Bauarbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr die in der ASR A5.2 beschriebenen Mindestabstände unterschritten werden sollen, muss das gleiche Schutzniveau auf andere Weise hergestellt werden.

Das Pilotprojekt in Bad Berleburg hat gezeigt, dass unter beengten Verhältnissen, mit den derzeit zur Verfügung stehenden Asphaltfertigern und den neu eingesetzten Techniken, das geforderte Schutzniveau für die Beschäftigten nicht eingehalten wird. Diese Maßnahmen sind somit nicht geeignet, die in der ASR A5.2 konkret geforderten Schutzmaßnahmen zu ersetzen, insbesondere nicht die Schutzabstände zum fließenden Verkehr.

Die BG BAU als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist offen für die Anwendung neuer Verfahren und Techniken bei Bauarbeiten. Der Schutz der damit betrauten Beschäftigten muss dabei aber immer gewährleistet sein. Sollten Fragen oder Unklarheiten bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen, können die Präventionsfachleute der BG BAU bereits in der Planungsphase von Baumaßnahmen unterstützen.

 

Autoren

Dipl.-Ing. Uwe Lindhof

BG Prävention, Region Mitte

Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Michael Krell MSc

Referat Tiefbau
Themenfeld Erd- und Straßenbau
BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 2|2021