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Sicher arbeiten trotz Engpässen bei Atemschutzmasken

Eine Person trägt einen grauen Anzug und einem gebläseunterstützten Filtergeräte mit Schutzhelm. Dieser bietet als Persönliche Schutzausrüstung einen hohen Schutz gegen mehrfache Gefährdungen.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU

Für viele Arbeiten am Bau und bei baunahen Dienstleistungen sind Maßnahmen zum Atemschutz, beispielsweise gegen Staub oder bei der Asbestsanierung, unentbehrlich. Durch den explosionsartig gestiegenen Bedarf aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es zu Engpässen bei der Lieferung benötigter Atemschutzmasken – insbesondere bei den Standards FFP2 und FFP3. Das sollte jedoch nicht bedeuten, auf den notwendigen Schutz der Beschäftigten zu verzichten.

Die gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz sind darauf ausgerichtet, das Leben und die Gesundheit der Berufstätigen bestmöglich zu schützen. Um dies zu erreichen, sind die Unternehmen in der Pflicht, auf alle anfallenden Arbeiten bezogen wirksame Maßnahmen – auch persönliche Schutzmaßnahmen – zu ergreifen. So entsteht bei vielen Tätigkeiten beim Bauen Staub oder es wird Staub aufgewirbelt. Doch Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich. Gelingt es nicht, staubarm zu arbeiten, muss als letztes Mittel der Wahl von den Beschäftigen Atemschutz getragen werden. Aber dieser wird in der gegenwärtigen Situation immer knapper. Deshalb sollten bei staubintensiven Arbeiten nur Atemschutzmasken eingesetzt werden, wenn andere Staubschutzmaßnahmen nicht möglich sind.

Atemschutz – mögliche Varianten

Sofern das Tragen von Atemschutz bei Staubbelastungen erforderlich wird, sollten mindestens Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2-Filtern oder P3-Filtern eingesetzt werden. Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern, die derzeit noch uneingeschränkt verfügbar sind, bieten gegenüber FFP-Masken den Vorteil, dass sie in der Praxis gegen das Gesicht einfacher und besser abdichten, insbesondere im Bereich der Nasenflügel. Insofern kommen auch Brillenträger häufig mit Halbmasken besser zurecht. Für bestimmte Tätigkeiten werden Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern explizit vorgeschrieben. So dürfen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien partikelfiltrierende Halbmasken FFP nur für kurzzeitige Tätigkeiten eingesetzt werden. Für länger andauernde Tätigkeiten sind Halbmasken mit P2- oder P3-Filtern oder höherwertiger Atemschutz einzusetzen. Die Lieferschwierigkeiten mit Staubschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 werden nach derzeitiger Einschätzung auch in der nächsten Zeit bestehen bleiben, da der Fokus der ausländischen Hersteller sich in den nächsten Wochen verstärkt auf den US-amerikanischen Markt ausrichten wird. Insofern wird auch Atemschutz (N95-/N99-Masken), der nach US-amerikanischen Standards zertifiziert ist, in der schwierigen Situation von der BG BAU akzeptiert.

Alternativen zu Staubschutzmasken

Angesichts der Engpässe zeigt die BG BAU auf der Webseite des Aktionsprogramms „Staubminderung beim Bauen“ praxistaugliche Wege und gute Alternativen auf, um Arbeiten staubarm durchzuführen. Dort werden zahlreiche Handlungshilfen und Branchenlösungen zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. In einer Matrix werden dort zudem Gewerke-bezogene Möglichkeiten zum Einsatz Staub reduzierender Maßnahmen übersichtlich aufgezeigt. Gerade derzeit müssen alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zum staubarmen Arbeiten ausgeschöpft werden. Durch den Einsatz moderner staubarmer Technologien – das heißt abgesaugte Maschinen, Bau-Entstauber und Luftreiniger – können die Belastungen für die Beschäftigten reduziert und weitgehend auf Atemschutz zum Schutz vor Stäuben verzichtet werden.

www.staub-war-gestern.de

Die BG BAU unterstützt die Betriebe im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung geeigneter Maschinen und weiterer Maßnahmen zur Staubminderung. Dazu gehören, neben Bauentstaubern und Luftreinigern, auch Handmaschinen zum Absaugen von Staub sowie Schnellspannvorrichtungen für Staubschutzwände.

Eine kaum beeinträchtigende Variante des Atemschutzes ist der Einsatz von gebläseunterstütztem Atemschutz. Dieser ermöglicht ein längeres Arbeiten, da die Atemfunktion nicht belastet wird. Die Anschaffung gebläseunterstützter Filtergeräte mit Helm sowie von Maschinen mit staubarmen Technologien wird von der BG BAU im Rahmen der Arbeitsschutzprämien für Mitgliedsbetriebe finanziell unterstützt. Wer auf den Einsatz von Atemschutz angewiesen ist, sollte jetzt im Rahmen der Förderung der BG BAU zumindest seine „Kernmannschaft“ mit dieser Art von hochwertigem Atemschutz ausrüsten.

www.bgbau.de/praemien


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BauPortal 2|2020