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Neue Branchenregel Gebäudereinigung veröffentlicht

DGUV Regel 101-605 Branche-Gebäudereinigung
Bild: BG BAU

Mit rund 700.000 Beschäftigten bildet die Gebäudereinigung laut „Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks“ das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Diese Beschäftigten gehen einer Vielzahl von Tätigkeiten nach, die mit erheblichen Gefährdungen verbunden sind. Zugleich sind in der Gebäudereinigungsbranche viele kleinere Betriebe und Solo-Selbstständige aktiv.

Im Februar 2020 wurde die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“ veröffentlicht, die Unternehmen und sonstige Akteure, die sich mit den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Gebäudereinigung befassen, bei Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.

Die Branchenregel, an der auch das Referat Gebäudereinigung der BG BAU maßgeblich mitgearbeitet hat, bietet eine umfassende und zugleich kompakte Zusammenstellung rechtlicher Vorgaben, typischer Gefährdungen und bewährter Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Branchenregel ist damit ein Werkzeug zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Durchführung von Unterweisungen und für die Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Neben grundsätzlichen Aspekten von betrieblicher Sicherheit und Gesundheit werden unter anderem die Themen Gefahrstoffe, Ergonomie und persönliche Schutzausrüstungen abgehandelt. Das Herzstück der Regel bilden jedoch die tätigkeitsorientierten Kapitel, z. B. zu Baureinigung, Glasreinigung und Krankenhausreinigung. Checklisten und Verweise auf weitergehende Literatur sind als weitere praktische Hilfen in der Branchenregel enthalten.

Die 88-seitige Branchenregel (DIN A4) ist im Medien-Center der BG BAU unter www.bgbau.de/101-605 zu finden.


Ausgabe

BauPortal 2|2020