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Gemeinsamer Aufruf der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft

Grafik zeigt zwei Strichmännchen, die einen großen Abstand zueinander einhalten.
Grafik Strichmännchen Abstand halten
Bild: strichfiguren.de - stock.adobe.com

Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – appellieren in einem gemeinsamen Aufruf an alle Baubetriebe und auf dem Bau Arbeitende, Abstand zu halten.

Der gemeinsame Aufruf der drei Tarifvertragsparteien richtet sich an alle Akteure in der Bauwirtschaft: „Die Gesundheit steht an oberster Stelle. Dabei sind alle gefordert: die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, die Bauleiter und Poliere auf den Baustellen, die Betriebsräte, Verbandsvertreter und Gewerkschaftssekretäre vor Ort. Wir alle leben vom Bau und müssen mit gutem Beispiel vorangehen!“.

Des Weiteren listet der Aufruf auf, wie Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen auf Baustellen eingehalten bzw. umgesetzt werden können. Dazu gehören die Gestaltung der Pausen, die Fahrten von und zur Baustelle genauso wie die Versorgung der Baustellen mit fließend Wasser und Seife.

So sollten z. B. die Abstandsregelungen auch bei Unterkünften ermöglicht werden. Voll belegte Unterkünfte erhöhen das Risiko, dass bei der Erkrankung eines Mitarbeiters alle in Quarantäne müssen. Versetzte Pausen führen dazu, dass die Sozialräume nicht zu voll werden, und versetzte Schichten vermindern das Ansteckungsrisiko. Wer Krankheitssymptome zeigt oder mit Coronavirus-Infizierten in Kontakt gekommen ist, hat sich umgehend zu melden – am besten per Telefon. Er sollte nicht mehr zur Arbeit kommen und sich krankmelden.

Darüber hinaus appellieren die Tarifvertragsparteien an die Politik, den Motor am Bau am Laufen zu halten; dazu zählen für sie nachfolgende Punkte: „Öffentliche Aufträge müssen auch in der Krise weiter ausgeschrieben werden, zügige Zahlungen von Abschlags- und Schlussrechnungen müssen sichergestellt sein, Störungen des Bauablaufs durch das Coronavirus müssen als höhere Gewalt eingestuft werden, pandemiebedingte Bauzeitüberschreitungen dürfen keine Vertragsstrafen nach sich ziehen. Eine ‚faire Verteilung‘ Corona-bedingter Baustellenmehrkosten für den erhöhten Gesundheitsschutz der Bauarbeiter ist anzustreben.“

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt


Ausgabe

BauPortal 2|2020