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Noch bis 16. Februar: Lohnnachweis 2025 online abgeben

Ein Mann sitzt am Laptop mit Unterlagen in der Hand.
Bild: Thomas Lucks - BG BAU

Mitgliedsunternehmen der BG BAU können noch bis zum 16. Februar 2026 den elektronischen Lohnnachweis, die jährliche Meldung der Lohn- und Beschäftigtendaten, für das Jahr 2025 übermitteln.
 

Mit der Meldung wird einmal im Jahr der aktuelle Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung berechnet. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zur jeweils gültigen Höchstgrenze in der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen, die im Meldejahr 2025 keine Beschäftigten hatten, sind von der Meldung befreit. Der Lohnnachweis kann über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe im SV-Meldeportal übermittelt werden. 

Bei fehlender oder unvollständiger Meldung bis zum Fristende wird die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung für die Berechnung herangezogen.
 

Illustration Ablauf eines elektronischen Lohnnachweises.
Bild: Franziska Mayer - HAAS Publishing

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Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 1|2026