Neue Arbeitsschutzprämien 2026: Einschraubhilfe und Lastenausgleichsvorrichtung
Die BG BAU erweitert 2026 ihr Förderangebot um zwei neue Arbeitsschutzprämien. Die finanziellen Zuschüsse tragen dazu bei, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern.
Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben
Im Holzbau erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente. Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwenderinnen und Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden. Sie ermöglicht also ergonomisches Arbeiten und verhindert ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 % der Anschaffungskosten, maximal 200 €.
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Sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen
Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente, sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt bequem per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei.
Die BG BAU fördert diese Lösung beitragsabhängig mit 25 % der Anschaffungskosten bis zu 5.000 € je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 % der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 € je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Entsprechende Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten.
Arbeitsschutzprämie beantragen
Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen zwei Formen der Arbeitsschutzförderung: Die beitragsabhängige Prämienförderung können alle Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Beitrag von mindestens 100 € nutzen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Darüber hinaus unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe beitragsunabhängig, beispielsweise bei Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen oder beim Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
Autor
Ausgabe
BauPortal 1|2026
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