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Links im Bild ist eine Lastenausgleichsvorrichtung und rechts eine Einschraubhilfe zu sehen.
Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU

Neue Arbeitsschutzprämien 2026: Einschraubhilfe und Lastenausgleichsvorrichtung

Die BG BAU erweitert 2026 ihr Förderangebot um zwei neue Arbeitsschutzprämien. Die finanziellen Zuschüsse tragen dazu bei, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern.
 

Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben 

Im Holzbau erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente. Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwenderinnen und Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden. Sie ermöglicht also ergonomisches Arbeiten und verhindert ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 % der Anschaffungskosten, maximal 200 €.
 

Eine Einschraubhilfe stabilisiert eine lange Holzbauschraube, die mit einem Akkuschrauber senkrecht in eine Holzdecke eingedreht wird.
Einschraubhilfe für Einschrauben langer Schrauben im Holzbau
Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU

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Sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen 

Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente, sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt bequem per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei. 

Die BG BAU fördert diese Lösung beitragsabhängig mit 25 % der Anschaffungskosten bis zu 5.000 € je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 % der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 € je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Entsprechende Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten.
 

Ein Balancer hebt eine große vorgefertigte Betonwand mit rechteckiger Öffnung an zwei Ketten an. Rechts im Bild schwebt eine kabellose Steuerung mit Drucktasten und Display.
Lastausgleichsvorrichtung zum Verheben großformatiger Bauelemente (Balancer)
Bild: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU

 

Arbeitsschutzprämie beantragen 

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen zwei Formen der Arbeitsschutzförderung: Die beitragsabhängige Prämienförderung können alle Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Beitrag von mindestens 100 € nutzen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Darüber hinaus unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe beitragsunabhängig, beispielsweise bei Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen oder beim Schutzpaket für das Bauen im Bestand.
 

Autor

Redaktion BauPortal

Ausgabe

BauPortal 1|2026