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Bild: Klaus Kersting - BG BAU

Gesundheitsschutz, Gefahrstoffe

Neue Kennzeichnung von Epoxidharzen mit „Gesundheitsgefahr“

Viele Epoxidharze erhalten derzeit eine zusätzliche Kennzeichnung. Dabei handelt es sich um das Gefahrenpiktogramm GHS08 „Gesundheitsgefahr“ und den Gefahrenhinweis H360F „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, ob dadurch zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung erforderlich werden.
 

Sicherheitszeichen GHS08 Gesundheitsgefahr nach GHS Verordnung
Das GHS-Piktogramm 08 „Gesundheitsgefahr“ und der Gefahrenhinweis H360F sind die neuen Kennzeichnungselemente vieler Epoxidharze.
Bild: BC Verlag

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Hintergrund für die neue Kennzeichnung ist die Erkenntnis, dass die Inhaltstoffe 1,6-Hexandiglycidylether (CAS-Nr. 16096-31-4 bzw. 933999-84-9) und C12/C14-Monoglycidylether (CAS-Nr. 68609-97-2) die Entwicklung des ungeborenen Kindes schädigen können. Konkret wurde aber keine Schädigungen der Nachkommen, sondern eine Reduzierung der Anzahl der Nachkommen festgestellt, was auf eine verminderte Spermienproduktion hindeutet. Da Epoxidharze in vielen Bereichen der Bauwirtschaft eingesetzt werden, ergibt sich die Frage, welche Gefährdung der Verarbeiterinnen und Verarbeiter durch die Inhaltsstoffe besteht und welche zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen sind.
 

Eine Lackdose wird von einer Hand in einem Schutzhandschuh gehalten.
Epoxidharze haben eine neue Gefahrenkennzeichnung erhalten, was generell im Umgang mit ihnen aber keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erfordert. Schwangere und stillende Frauen dürfen mit diesen Produkten nicht beschäftigt werden.
Bild: Klaus Kersting - BG BAU

 

Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich?

Im Zuge der Änderung der Kennzeichnung ist auch der DNEL (Derived No-Effect Level) abgesenkt worden. Der DNEL beschreibt den Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein Stoff nach dem Kenntnisstand der Wissenschaft zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt.

Kein Atemschutz notwendig

Bislang hatten viele der von der Änderung betroffenen Epoxidharzprodukte die Kategorie „sensibilisierend, total solid“ und wurden mit dem GISCODE RE30 versehen, welcher besagt, dass bei der Verarbeitung die inhalativen Grenzwerte eingehalten werden und daher kein Atemschutz getragen werden muss.

Hier musste geprüft werden, ob eine inhalative Gefährdung durch die Stoffe besteht oder die Aussage weiterhin Gültigkeit besitzt. Dabei bestand die Problematik, dass es für die Reaktivverdünner kein anerkanntes Messverfahren gibt. Durch Simulationsmessungen konnte das Referat Messtechnik der BG BAU aber belegen, dass die Stoffe unter Verarbeitungsbedingungen nur im geringen Masse freigesetzt werden und der DNEL eingehalten wird. Daraus ergibt sich, dass auch weiterhin kein Atemschutz bei Produkten der Kategorie „total solid“ getragen werden muss.
 

Simulationsmessungen des Referats Messtechnik der BG BAU

Das Prüflabor des Referates Messtechnik hat für die Bestimmung der Glycidylether in Luft ein eigenes Messverfahren entwickelt (SPME-GC/MS). Damit wurden im Labor unter Worst-case-Bedingungen Luftmessungen beim Auftragen der Epoxidharze durchgeführt. Dazu wurden die Probenträger in 1 cm und 40 cm oberhalb der Beschichtung platziert (Arbeitsplatzmessungen erfolgen dagegen in Atemhöhe, d. h. in 160 cm Höhe) und anschließend analysiert. Die relevanten Substanzen konnten jeweils nur in Spuren direkt über der Oberfläche nachgewiesen werden. Bereits ab 40 cm Abstand waren keine Glycidylether mehr nachweisbar.
 

Weiterhin auf Hautschutz achten

Eine Gefährdung besteht weiterhin durch den Hautkontakt. Zum Hautkontakt kommt es, wenn keine oder falsche Schutzausrüstung getragen wird. Vorrangig geht es in diesem Zusammenhang um Handschutz.

Hier müssen die Handschuhe verwendet werden, die in der Liste der für lösemittelfreie Epoxidharze geeigneten Chemikalienschutzhandschuhe geführt sind. Eine Übersicht zu geeigneten Chemikalienshandschuhen finden Sie hier

Bei anderen Handschuhen muss die Gleichwertigkeit belegt werden. Ungeeignet sind Lederhandschuhe und nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe!  Geeignete Chemikalienschutzhandschuhe finden Sie hier.

Verarbeitung von Epoxidharzen
Bild: Karsten Rabas/MC Bauchemie

 

Beschäftigungsbeschränkung für schwangere Frauen

Produkte mit der Kennzeichnung H360F werden im Rahmen des Mutterschutzgesetzes geregelt. Danach dürfen schwangere und stillende Frauen nicht mit entsprechenden Produkten beschäftigt werden.
 

Eintrag in das Expositionsverzeichnis?

Wenn bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen eine Gefährdung besteht, muss gemäß Gefahrstoffverordnung § 10a ein Expositionsverzeichnis geführt werden, im dem alle Tätigkeiten mit den genannten Gefahrstoffen dokumentiert werden. 

Da durch die Reaktivverdünner nachweislich keine inhalative Gefährdung durch Epoxidharze besteht, wird der Eintrag ins Expositionsverzeichnis nur dann erforderlich, wenn eine dermale Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

 

Was bedeutet das für Hersteller?

Die Mitteilung über die geänderte Kennzeichnung erhalten die Produkthersteller derzeit von ihren Lieferanten. Die Hersteller müssen die Änderung in den Informationen der Produkte korrigieren. Dabei müssen sowohl die Sicherheitsdatenblätter als auch die Etiketten der Produkte aktualisiert werden. Dieser Vorgang wird von den unterschiedlichen Herstellern unterschiedlich schnell durchgeführt.

Eine Konsequenz für die Hersteller ist, dass der Verkauf von Produkten mit der Kennzeichnung H360 durch die Chemikalienverbotsverordnung geregelt wird. Erleichterungen bestehen für die Abgabe an berufsmäßige Verwender. Daher werden die Verwender der betroffenen Produkte derzeit von den Herstellern angeschrieben, um die berufsmäßige Verwendung zu bestätigen.
 

Suche nach Ersatzstoffen

Bei Produkten mit KMR-Eigenschaften (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) besteht ein verstärktes Substitutionsgebot. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, ob für die geplante Anwendung ein Produkt zur Verfügung steht, das keine dieser gefährlichen Eigenschaften aufweist. Aufgrund der derzeit durchgeführten Änderung der Produktinformationen bedeutet dies aber auch, dass ein Produkt, das keinen Hinweis auf eine fruchtschädigende Eigenschaft hat, eventuell noch nicht aktualisiert worden ist. Hier muss im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts geprüft werden, ob die Stoffe 1,6-Hexandiglycidylether (CAS-Nr. 16096-31-4 bzw. 933999-84-9) und C12/C14-Monoglycidylether (CAS-Nr. 68609-97-2) enthalten sind.
 

Hand hält ein Mobiltelefon mit der "Epoxy Europe Safety Training"-App.
"Epoxy Europe Safety Training"-App
Bild: https://epoxysafety.goodbarber.app

Epoxy Europe: App für den sicheren Umgang

Was grundsätzlich beim Umgang mit Epoxidharzen zu beachten ist, kann man mit der App Epoxy trainieren. Die „Epoxy Europe Safety Training“- Web-Anwendung stellt Informationen zur Nutzung von und zum sicheren Umgang mit Epoxidharzen bereit und gibt darüber hinaus Einblick in die Risiken und Gefahren der Arbeit mit Epoxidharzen sowie Handlungsanweisungen für den Notfall. Entwickelt wurde die App, die derzeit in sechs Sprachen verfügbar ist, von Epoxy Europe, einem Zusammenschluss der größten europäischen Hersteller von Epoxidharzen. 
 

Autoren

Dr. Klaus Kersting

Referat GISBAU
BG BAU Prävention

Dipl.-LMChem. Tommy Opitz

BG BAU Prävention
Abt. Gesundheit
Referat Messtechnik


Ausgabe

BauPortal 1|2025