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Was sich 2024 ändert

Ein Mann schaut durch ein Fernglas.
Bild: Jan-Peter Schulz - BG BAU

 

Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Ab 1. Januar 2024 gilt der 4. Gefahrtarif der BG BAU. Neu ist neben der Neuberechnung der Gefahrklassen, dass Unternehmen, die Fertighausbau einschließlich Fertigteilherstellung betreiben, anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden. Die Änderungen resultieren aus der aktuellen Rechtsprechung und aus den Erfahrungen des 3. Gefahrtarifs. Während die Beiträge für das Jahr 2023 noch mit den Gefahrklassen des 3. Gefahrtarifs berechnet werden, beruhen die neuen Vorschussbescheide für das Jahr 2024 bereits auf dem 4. Gefahrtarif. Die Beiträge für das Jahr 2024 werden im April 2025 mit den Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifs erhoben.


Digitale Unfallmeldung ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu übermitteln. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können dafür ein Onlineformular oder das Kundenportal „meine BG BAU“ nutzen. Bis Ende 2027 können Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten übergangsweise noch auf dem Postweg oder per Fax angezeigt werden. Ab 2028 ist die digitale Meldung dann Pflicht.

Mehr Informationen gibt es unter www.bgbau.de/unfall-melden.
 

Neue Regeln für den Gerüstbau

Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeitsund Schutzgerüste im Auftrag für Dritte aufstellen. Diese Erlaubnis wird wegen des Auslaufens der Übergangsgesetzes zur Handwerksordnung zum 1. Juli 2024 neu geregelt. Danach dürfen Handwerksunternehmen, die selbst keine Gerüstbauer sind, nur noch im Zusammenhang mit der eigenen Leistung oder der eigenen Tätigkeit Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Die DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, die 2023 als vollständig überarbeitete Ausgabe erschienen ist, erläutert praxisnah die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit, TRBS 2121-1. Damit unterstützt sie alle, die Gerüste beauftragen, Unternehmen, die Gerüste erstellen, sowie Nutzerinnen und Nutzer beim sicheren Verwenden von Gerüsten.


Neues Meldeportal der Sozialversicherungen

Seit Oktober 2023 gibt es ein neues Meldeportal der Sozialversicherungen (SV-Meldeportal). Dieses ersetzt das alte sv.net, welches ab dem 1. Januar nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung steht. Das SVMeldeportal ist eine zertifizierte Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und der elektronische Lohnnachweis zur Unfallversicherung verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können. Arbeitgeber müssen sich für die Nutzung des neuen Portals registrieren. Die Registrierung und das Log-in sind nur mit einem Elster-Unternehmenszertifikat möglich.


Neue Gefahrenklassen

Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Mit einer Änderung der Verordnung im April 2023 wurden drei neue Gefahrenklassen eingeführt: ED (endokrinschädliche Eigenschaften), PBT/vPvB (persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften/sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften), PMT/vPvM (persistente, mobile und toxische Eigenschaften/sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften). In einem Übergangszeitraum können Stoffe oder Gemische auf freiwilliger Basis nach den neuen Gefahrenklassen eingestuft werden. Verbindlich anzuwenden sind sie ab 1. Mai 2025 für neue Stoffe und ab 1. Mai 2026 für neue Gemische.

Mehr Informationen gibt es hier.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 1|2024