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Arbeitsschutz, Bauorganisation

Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen

Drei Bauleiter schauen auf einen Schreibtisch mit Bauplänen.
Die BE muss bereits vor Ausschreibung der Bauleistungen vom Auftraggeber zusammen mit Planern und der SiGe-Koordination grundlegend durchdacht werden.
Bild: subinpumsom - stock.adobe.com


Die Baustelleneinrichtung ist die Grundlage für wirtschaftliche und sichere Bauprozesse. Ziel des Bauunternehmens ist es, das Bauwerk in der geforderten Qualität mit möglichst geringen Kosten zu errichten. Wie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, der Umweltschutz und Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten beachtet werden können, zeigt die Information „Die Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen“ aus der Reihe „baua: Praxis“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ein Praxisbeispiel soll die Planung zusätzlich veranschaulichen.
 

Die Planung der Baustelleneinrichtung (BE) kann bei üblichen Bauvorhaben in Abhängigkeit des Planungs- und Baufortschritts in drei Phasen gegliedert werden:
 

  • Phase 1:
    Planung bis zur Auftragsvergabe,
  • Phase 2:
    Planung nach Auftragsvergabe bis zum Baubeginn und
  • Phase 3:
    Planung nach Baubeginn.

Für die Ausschreibung von Baumaßnahmen müssen in der ersten Phase u. a. die Grundlagen der BE festgelegt werden. Verantwortlich dafür ist die Bauherrin oder der Bauherr. Dazu muss ein Grobkonzept entwickelt werden, in dem u. a. der grundsätzliche Bauablauf, das vorgeschlagene Bauverfahren und der Einsatz von Großgeräten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt sind. Darüber hinaus ist festzulegen, welche Unternehmen wann und in welchem Gewerk Leistungen der Baustelleneinrichtung sowie Leistungen der Baustellenlogistik ausführen, selbst nutzen bzw. anderen zur Nutzung überlassen. Dieser Planungsschritt ist erforderlich, um die Inhalte der Ausschreibungsunterlagen zu bestimmen. Vorgaben des Auftraggebers für die BE-Planung werden im Bauvertrag der einzelnen Gewerke, vor allem in Form der Leistungsbeschreibung mit dem Leistungsverzeichnis (LV), der Baubeschreibung und den Plänen dokumentiert. Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) sind darüber hinaus auch Maßnahmen für die späteren vorhersehbaren Arbeiten am Bauwerk zu planen, z. B. für die Instandhaltung. Dafür kann die Baustelleneinrichtungsplanung wiederum Informationen liefern.

Die Bieter werden für ihr Angebot auf Basis der Ausschreibungsunterlagen das vom Auftraggeber vorgegebene Konzept der BE weiterentwickeln und verfeinern. Die Ergebnisse fließen in die Kalkulation des Angebotspreises ein: Einsatzdauern sowie Leistungs- und Kostenansätze für Personen und Geräte, Umfang und Kosten der erforderlichen BE etc.
 

Planung konkretisieren

Die zweite Phase beinhaltet die ausführungsreife Planung der Baustelleneinrichtung bis zum Baubeginn. Das in der ersten Phase entwickelte Konzept wird nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer vervollständigt bzw. unter Berücksichtigung vieler weiterer unternehmerischer Festlegungen überarbeitet. Unternehmensinterne Anlaufgespräche, Baufeldbesichtigungen sowie Abstimmungen mit der Bauherrin oder dem Bauherrn bzw. ihren oder seinen Planerinnen oder Planern liefern wichtige Informationen. Sie fließen in die Planung der Elemente der Baustelleneinrichtung, das Bau- und Baulogistikkonzept sowie die Erstellung des BE-Plans ein.

Grundsätzlich ist so früh wie möglich mit der konkreten BE-Planung zu beginnen. Sie sollte einen ausreichenden Vorlauf haben und im Wesentlichen abgeschlossen sein, bevor mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle begonnen wird. Die Ergebnisse der BE-Planung sind entsprechend der Größe und der Komplexität des Bauvorhabens zu dokumentieren. Das zentrale Instrument der BE-Planung ist der Baustelleneinrichtungsplan, der z. B. durch Personal- und Geräteeinsatzpläne, Ausrüstungs- und Gerätelisten, Bauablaufpläne sowie Arbeitsanweisungen ergänzt werden kann.

Der Umstand, dass Baustelleneinrichtungspläne in der Regel keiner behördlichen Prüfung unterliegen, darf nicht dazu führen, dass sie mit minderer Sorgfalt erstellt werden. Auch eine Kontrolle, Freigabe oder Koordination des BE-Plans durch die Bauherrin oder den Bauherrn und die SiGe-Koordinatorin oder den SiGe-Koordinator nach Baustellenverordnung entbindet die Unternehmer nicht von ihrer Verantwortung, für eine sichere Baustelleneinrichtung zu sorgen.

Dieser Eigenverantwortung hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Arbeitsschutzgesetz gerecht zu werden. Dadurch wird die Gefährdung beurteilt, die mit der Arbeit der Beschäftigten verbunden ist, und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden ermittelt. Ergänzende Checklisten zur Baufeldbesichtigung und zur Planung der BE (siehe Links am Ende des Beitrags) unterstützen die Verantwortlichen. Sie sind zugleich Hilfsmittel für eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Eine Zusammenstellung der Gefahrenpotenziale sowie der sich daraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen ist auch sinnvoll, um Schadensersatzansprüche abzuwehren, z. B. wegen Organisationsverschuldens. Dies gilt sowohl für Gefährdungen hinsichtlich der Beschäftigten als auch sonstiger betroffener Personen oder Sachen. Um die BE-Planung laufend zu verbessern, sollten die Checklisten nach Abschluss des Bauvorhabens noch einmal kritisch geprüft werden. Die Checklisten selbst können auch an die eigenen Anforderungen im Unternehmen angepasst werden.

In der dritten Phase wird der Baustelleneinrichtungsplan nach Baubeginn – bei Änderungen im Bauprozess – bis zum Abschluss der Baumaßnahme fortgeschrieben. Häufig wird dies erforderlich, wenn sich Bauverfahren, Bauabläufe, Bauzeiten und Leistungsumfänge ändern.
 

Dreiteilige Grafik, die den Grundriss eines Planes zur Baustelleneinrichtung, den Querschnitt und die Legende enthält.
Dies ist exemplarisch ein Plan für die Baustelleneinrichtung (BE).
Bild: Prof. Jens Otto – TU Dresden


Ein Praxisbeispiel

Ein fünfstöckiger Erweiterungsbau mit Kellergeschoss soll direkt an ein bestehendes Büro- und Laborgebäude angeschlossen werden. Damit sind bei der Planung der Baustelleneinrichtung sowohl das Bauen im Bestand als auch der allgemeine Hochbau zu berücksichtigen. Das Gebäude wird mit Stahlbeton errichtet.

Die Baugrube wurde an zwei Seiten geböscht ausgeführt. Entlang der vierten, nördlichen Seite musste ein Verbau als Trägerbohlwand, ein Berliner Verbau, hergestellt werden. Dies war notwendig, da der geringe Abstand zu der angrenzenden Hauptstraße und dem zu erhaltenden Baum keine Böschung zulässt. Auflagen aus der Baugenehmigung geben vor, dass die Straße während der Baumaßnahme vollständig nutzbar sein muss.

Entsprechend den Auflagen der Baugenehmigung sollen zudem zwei der drei Bäume erhalten und dementsprechend geschützt werden. Dies erfolgt durch die räumliche Abtrennung der Bäume vom übrigen Baufeld mit Bauzäunen in einem Mindestabstand von 3 m vom Stamm. Falls eine Überfahrt über den Wurzelbereich notwendig wird, muss eine Aufschüttung mit einer Aufschütthöhe von 30 bis 40 cm hergestellt werden.

 

Baustelle mit Baukränen
Bild: Thomas Lucks - BG BAU


Platzierung der Krane

Aufgrund der Gebäudegeometrie und der engen Terminplanung wurden Standorte für zwei Turmdrehkrane (TDK) untersucht: TDK 1 und TDK 2. Jeder Kran kann im Einsatz 6 bis 8 Personen bedienen. Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Krane war, dass TDK 1 das komplette Baufeld überstreichen kann und zu Beginn zeitgleich mit dem Aufbau der übrigen Baustelleneinrichtung montiert wird. Somit können Arbeiten für die Fundamente, die Bodenplatte und erste Arbeiten an den Kellerwänden erfolgen, ohne dass Vorhalte- und Betriebskosten für den zweiten Kran TDK 2 anfallen. Der TDK 1 wurde mit einem Abstand von 2 m zur jeweiligen Böschungskante aufgestellt.

Damit ergibt sich eine benötigte Länge für den Kranausleger von ca. 45 m. Maßgebender Lastfall ist ein gefüllter Betonkübel mit einem Volumen von 1 m³ und ca. 2,5 t beim Betonieren von Außenwänden, der von der Betonübergabestelle bis an die gegenüberliegende Bauwerksseite gefördert werden muss. Der zeitlich versetzt aufgestellte TDK 2 an der Westseite wird vorrangig für das Fördern von Schalungselementen und Bewehrungsmatten eingesetzt. Daher ist an dieser Stelle eine Lagerfläche eingerichtet.

Sie grenzt unmittelbar an die Nebenstraße, die im Gegensatz zu der angrenzenden Hauptstraße eventuell für die Anlieferungen mitgenutzt werden kann. Entsprechende Angaben und Auflagen finden sich in der Baugenehmigung. Die Nebenstraße kann zeitweise halbseitig gesperrt werden.

Mit diesen Standorten können Schalungselemente und die Bewehrung gut erreicht und zügig befördert werden. Der TDK 1 kann ebenfalls auf diese Lagerfläche zugreifen, sodass eine Flexibilität der Förderwege gegeben ist. Eine weitere Lagerfläche befindet sich am südöstlichen Rand der Baustelle. Die Fläche ist deutlich kleiner als die erstgenannte und dient fast ausschließlich zum Abstellen von vormontierten, gereinigten Schalungselementen und Einbauteilen. Hilfreich ist es, wenn ein Turmdrehkran das gesamte Baufeld überstreicht. Die beiden Turmdrehkrane wurden in zwei verschiedenen Höhen mit unterschiedlichen Auslegerlängen geplant. Damit kann eine direkte Behinderung der Ausleger ausgeschlossen werden. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche sowie die Maximallasten, kombiniert mit notwendigen Auslegerlängen, bedingten die verschiedenen Arten der geplanten Turmdrehkrane. Einerseits kommt mit dem TDK 1 ein Obendreher zum Einsatz. Dabei handelt es sich zumeist um mittlere bis große Krane, die den Drehmechanismus vom Ausleger am oberen Ende des Turms haben. Andererseits ist mit TDK 2 ein Untendreher als Schnellaufbaukran vorgesehen. Das ist häufig ein kleinerer Kran, bei dem sich der Drehmechanismus am Fuß befindet.
 

Bauingenieure sind in einem Gespräch mit einem Architekten auf einer Baustelle.
Bild: kokliang1981 - stock.adobe.com


Die Einfahrt

Die Baustraße, die direkt durch Rechtsabbiegen von der Nebenstraße befahren werden kann, ist aus Betonrecyclingmaterial hergestellt. Sie ist für das Aufstellen einer Betonpumpe bei Deckenbetonagen und das Befahren mit Betonmischfahrzeugen ausgelegt. Für das Betonieren der Wände mit Betonkübeln ist in dem Bereich direkt vor dem TDK 1 eine Betonübergabefläche vorgesehen. Dort kann der Betonkübel vom Fahrmischer aus befüllt werden. Diese Fläche kann örtlich versetzt werden, um bei Änderungen im terminlichen Ablauf auch mit zwei Turmdrehkranen betonieren zu können.
 

Ein Baustellencontainer mit geschlossenen Fenstern
Container für die Polierin oder den Polier am Eingang des Baufelds ermöglichen ihr oder ihm einen Überblick über ankommende Fahrzeuge.
Bild: Thomas Lucks - BG BAU


An der Einfahrt zum Baufeld stehen die Container für die Büros der Polierin oder des Poliers, der Bauleiterin oder des Bauleiters, für Pausen- und Umkleideräume als Tagesunterkünfte, Sanitäranlagen und Magazine. Somit haben sowohl der Polier als auch die Bauleitung die Übersicht über ankommende und abfahrende Fahrzeuge und Lieferungen. Ebenfalls an dieser Stelle befinden sich die Übergabepunkte für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon. Ein Anschluss ist daher problemlos möglich. Bei der Anordnung der Container wurde weiterhin bedacht, dass ein Überschwenken durch den TDK 2 mit Lasten weitestgehend ausgeschlossen wird. Hilfreich ist an dieser Stelle der Einsatz von Schwenkbereichsbegrenzern. Sie verhindern, dass die Laufkatze, das bewegliche Bauteil mit Hubseil am Kranträger, ausgefahren wird und der Kran sich in diesem Bereich dreht. Damit werden Gefahren gemindert. Eine weitere Schwenkbereichsbegrenzung der Turmdrehkrane wurde nicht vorgenommen, da so in einem größeren Bereich Fahrzeuge auf der Nebenstraße entladen werden können. Es sei auch auf eine separate Parkzone für Anlieferfahrzeuge, wie Lkw, hingewiesen.

Sie sollte sich möglichst in unmittelbarer Nähe zur Baustelle befinden, um hier kurzzeitig parken zu können. Damit wird einer Staubildung im Kreuzungsbereich vorgebeugt. Zudem lassen sich Gefahren für den Straßenverkehr vermeiden.
 

Fazit

Zusammenfassend können folgende drei Faktoren für eine erfolgreiche Baustelleneinrichtung festgehalten werden: Die Baustelleneinrichtung muss bereits vom Auftraggeber zusammen mit Planern und der SiGe-Koordination vor Ausschreibung der Bauleistungen grundlegend durchdacht werden. Sie ist zudem in Leistungsbeschreibung und Ausschreibung einzubinden.

Der Auftragnehmer sollte seine Planung auf Grundlage der Vertragsunterlagen, einer Vor-Ort-Begehung und einer intensiven Arbeitsvorbereitung erstellen. Dabei sind Bauverfahren, Bauablauf, Bauzeit und Budget sowie Methoden des LEAN-Managements zu beachten.

Die einzelnen Elemente der Baustelleneinrichtung müssen für alle notwendigen Einsatzszenarien mit den entsprechenden Maßen ausgewählt und auf der Baustelle richtig angeordnet werden. Auch während der Bauausführung sind die Maßnahmen der Baustelleneinrichtung stetig auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen, mit anderen abzustimmen und anzupassen.
 

Cover der Publikation  „baua: Praxis: Die Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen
Bild: BAuA


Den kompletten Text der Publikation „baua: Praxis: Die Baustelleneinrichtung sicher und wirtschaftlich planen“ sowie weitere Informationen zur Baustelleneinrichtung,
u. a. eine Checkliste „Baufeldbesichtigung“ und eine Checkliste „Planung der Baustelleneinrichtung“, können kostenfrei unter www.baua.de/baustelleneinrichtung heruntergeladen werden.
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 1|2023