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Statement des Niedersächsischen Landesamts für Bau und Liegenschaften (NLBL)

Als Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung und Redaktion der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) beschäftigt sich das NLBL mit den Fortschritten der Detektionstechnik für die Kampfmittelräumung. Die Marktbeobachtung findet ihren Niederschlag in der Fortschreibung der BFR KMR. In dieser Funktion ist die NLBL auf den Beitrag von Dr. Wagner aufmerksam geworden.  Darin fielen einige Unstimmigkeiten und Übertreibungen auf:
 

Zum Einfluss des Bodenwassers wird gesagt, dass hiervon keine Beschränkung des Verfahrens ausginge. Das ist nicht plausibel, da Neutron-Neutron-Verfahren in den Geowissenschaften vor allem eingesetzt werden um Wassergehalte im Untergrund zu bestimmen (vgl. hierzu: Lexikon der Geowissenschaften: Neutronensonde)

Auch tonige Bodenbestandteile können entgegen der Feststellung im Artikel einen stark limitierenden Einfluss auf die Messung ausüben (vgl. Bundesverband Geothermie: Neutronenlog)

Der Autor nennt eine „Reichweite“ von 8 m, die mit der INN-Messung erzielt werden könne. Das erscheint stark übertrieben.

 Im Gegensatz dazu beschreiben Köhli und Schmoldt in ihrem kürzlich im Altlastenspektrum erschienenen Artikel auf Basis von Modellierungen eine „Reichweite“ zwischen 10 und 50 cm für die Detektion von 100 und 1000 lb-Bomben. (Köhli, M. & Schmoldt, J.P. 2021: Potential von Impulse-Neutron-Neutron-Logging zur Kampfmitteldetektion. Aus: Altlastenspektrum 6/2021, www.altlastendigital.de.

Die geringen Reichweiten des Verfahrens sind uns auch aus einer früheren wissenschaftlichen Studie bekannt.

Bei Bohrlochmessungen mit dem INN-Verfahren in einer Untersuchung, die 2018 durch die DMT GmbH & Co.KG, Essen in NRW durchgeführt wurde, ergaben sich „Reichweiten“ von 1,20 m. Als limitierende Einflüsse werden der Bodenaufbau und der Wassergehalt genannt. Das Ergebnis der Studie liegt uns in Form eines Vortrags vor.

Unabhängig von den Grundlagen der Methode lässt sich aus der von Dr. Wagner vorgestellten Untersuchung keine Beziehung zur Kampfmitteldetektion herstellen, da hierbei, wie im Artikel auch ausgesagt, keine Kampfmittel in den Schürfen freigelegt und damit auch nicht detektiert wurden. Es wurden hier ausschließlich die durch die Magnetik und das INN-Verfahren gemessenen Anomalien miteinander verglichen, die auf andere Objekte und Bodeneigenschaften zurückgehen. Das Fazit des Artikels, wonach die INN-Technik eine wirtschaftliche und zeitliche Alterna-tive für die Kampfmittelerkundung sei, basiert also letztlich auf der Behauptung, dass maKampfmittel gefunden hätte, wenn sie denn da gewesen wären. Der vermeintliche Nachweis hierfür, dass nämlich durch den zweiten Auswerteschritt, „dem Filtern der Stickstoffkonzentrationen für den Sprengstoff TNT“, bei dem 6 falsch positive Treffer erzielt wurden, kann nicht als Beleg für einen Erfolg der Methode an anderer Stelle verwendet werden. 

Uns ist keine Studie bekannt, nach der das INN-Verfahren nach wirtschaftlichen Maßstäben erfolgreich in der Kampfmittelräumung eingesetzt werden kann. Auch wissenschaftliche Studien, in denen prinzipiell die Detektierbarkeit von Sprengstoffkomponenten nachgewiesen wird, helfen da nicht weiter, weil damit nicht die kommerzielle Einsatzfähigkeit unter realen Bedingungen im Gelände unter Beweis gestellt wird.

Ein weiterer Aspekt, der an der Glaubwürdigkeit der Untersuchung und ihrer Schlussfolgerungen zweifeln lässt, ist der Umstand, dass es das INN-Verfahren schon seit vielen Jahren gibt und es bislang nicht den Eingang in die Praxis der Kampfmittelräumung gefunden hat. Andere technische Weiterentwicklungen haben sich hingegen bewährt, werden dort angenommen und verbreiten sich schnell. Für die INN-Technik gibt es auf dem Markt hingegen keinen weiteren Anbieter als den Autoren dieses Artikels.

Verfasser:

Karsten Heine und Dr. Holger Preetz

Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), Referat BL 15

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Ausgabe

BauPortal 1|2022