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Mängel in der „Historischen Erkundung“ (HE)

Wesentliche Inhalte der Historischen Erkundung (HE) sind:

a) Ermittlung des aufgrund der Nutzungs- oder (Bau-)Geschichte zu erwartenden Stoff­spektrums:

  • aus industriell/gewerblicher Nutzung
  • hergestellte Produkte, gelagerte, eingesetzte (Roh-)Stoffe
  • Nebenprodukte, Verunreinigungen
  • Abgelagerte Stoffe (Deponien, Verfüllungen auf Industrie- oder Gewerbestandorten)

zzgl. bei Bau- und Abbrucharbeiten in bzw. an Gebäuden und Anlagen

  • verarbeitete schadstoffhaltige Baustoffe („Gebäudeschadstoffe“ nach TRGS 524, Nr. 2.3 (1) Nr. 13: u. a. PCB-, PAK- oder holzschutzmittelhaltige Baustoffe oder Konstruktionen, (zzgl. auch Asbest und Alte Mineralfasern – „KMF“)

zzgl. möglicherweise vorhandene Biostoffe

  • je nach Situation und Ort Schimmelpilze, Taubenkot, Fäkalbakterien etc., in Spezialfällen auch hochinfektiöse Abfälle und andere Erreger wie Milzbrand.

Bei Deponien, besonders auch bei Deponien für Siedlungsabfälle, sind Art und Umfang der über die Betriebszeit aus Gewerbe und Industrie angelieferten Abfälle für die weiteren Untersuchungen von Bedeutung.

Fehlt die HE, häufig liegen entsprechende Daten ja auch nicht (mehr) vor oder sind nicht ermittelbar, ist eine gezielte Auswahl der für die technische Erkundung und die Analytik festzulegenden Stoffe nicht möglich, d. h. der Schwerpunkt liegt jetzt bei einer möglichst umfänglichen technischen Erkundung. Zu beachten ist auch, dass die angesprochenen Regeln auch für Erkundungsmaßnahmen, d. h. Begehungen, Probenahme, Schürfe, Bohrungen etc. gilt, mit denen das Vorhandensein von „zu erwartenden" Gefahrstoffen erst ermittelt werden soll. Somit ist aber die HE die einzige Datenquelle zur stofflichen Situation, die zur Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden könnte.

Sind auf Basis der HE gasförmig auftretenden Stoffe zu erwarten, sollten in einem ersten Schritt Screeningverfahren angewandt werden, um aus der Bodenluft den in der Gasphase zu erwartenden Stoffbestand zumindest qualitativ weitgehend zu ermitteln. Ein direkter quantitativer Rückschluss von den Ergebnissen des Bodenluftscreenings auf die in der Atemluft zu erwartende Konzentration ist jedoch nicht möglich.

b) Ermittlung der Baugrundverhältnisse:

  • Bauwerke im Untergrund (z. B. Schächte, Fundamente)
  • stillgelegte oder in Betrieb befindliche Tanks, Leitungen, Kabel
  • Beurteilung der Kampfmittelsituation aus Luftbildern bzw. aus Kriegseinwirkungen im Allgemeinen

Fehlen diese Angaben, ist zu entscheiden, welche Arbeiten ohne diese Informationen wirklich ‚gefahrlos‘ aufgenommen werden können.

 

Check 1

  • Sind die zur analytischen Gefahrstoffermittlung ausgewählten Stoffe repräsentativ für den Standort und daher ausreichend für die Gefährdungsbeurteilung?
  • Wurden dabei auch „Gebäudeschadstoffe“ berücksichtigt? (siehe betreffende Informationsquellen wie z. B. [1] oder [2])
  • Wurde bei alten Industriestandorten mit wechselnden Produktionszweigen die Standortgeschichte inklusive Verfahrenstechnik, Stoffströme in ausreichendem Maße berücksichtigt? (siehe betreffende Informationsquellen wie z. B. [3])
  • Liegt für Arbeiten auf Deponien eine aktuelle Deponiegas- oder Bodenluftanalyse vor, bei Deponien für Siedlungsabfälle hinsichtlich der Hauptkomponenten CH4, CO2, H2S zzgl. der gesundheitsgefährlichen Spurenstoffe wie Aromaten, LHKW etc.?
  • Bebauungs-, Lage-, Spartenpläne anfordern, ggf. Suchschachtungen vorsehen,
  • Stellungnahme des örtlich zuständigen Kampfmittelräum- bzw. -beseitigungsdienstes anfordern (generell notwendig für Tiefbauarbeiten).

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Fußnoten
[1]
LFU Bayern - Schadstoffratgeber Gebäuderückbau: https://www.lfu.bayern.de/abfall/schadstoffratgeber_gebaeuderueckbau/index.htm
[2]
LUBW – Baustoffkatalog: https://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/altlasten/berichte/baustoff-db/bs.html
[3]
LUBW – Branchenkatalog: https://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/altlasten/progs/bkat/bkat-form.html

Ausgabe

BauPortal 1|2021