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Mängel bei der Ermittlung bzw. Beschreibung der Stoffeigenschaften

Keine Bewertung und Auswahl der bei den betreffenden Arbeiten zur Beurteilung der Gesundheitsgefahren wirklich relevanten Stoffe:


Es werden alle Stoffe beschrieben, die in der Analyse in jedweder Konzentration oder in der Fachliteratur als "zu erwartendes Stoffspektrum" genannt sind (z.B. zum Gas aus Deponien für Siedlungsabfälle!).
Damit sind jedoch sämtliche angegebenen Stoffe als relevant zu betrachten und in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Schutzkonzept, insbesondere den Atemschutz !
 

Check 9

  1. Analysenergebnisse hinsichtlich gesundheitlicher Relevanz der Einzelstoffe sichten,
  2. die Stoffe und anhand angetroffener Konzentration in Verbindung mit den gefährlichen Eigenschaften bewerten,
  3. die relevanten Stoffe auswählen und beschreiben,
  4. Auswahl im AS-Plan begründen.

 

Die Beschreibung geht nicht auf die bei Ausführung der Bauarbeiten zu erwartende Erscheinungsform und Mobilität der Stoffe ein, z. B.:

  • Verschiedene PAK-haltige Materialien und deren Emissionsverhalten:
    Teeröle (klebrig) ↔ Teerpappe, Teerkork (Staub) ↔ verkohltes Holz in der Analyse (Gefahr?)
  • „BTEX-Aromaten“: Flüssigkeiten, aber auch im Boden so vorhanden, wenn z. B. das Grundwasser nicht angeschnitten wird?
  • Veränderung des Aggregatszustands infolge der Bauarbeiten oder sogar von  Schutzmaßnahmen möglich?
    z. B. Benässung zur Niederschlagung von Stauben, die mit wasserlöslichen Stoffen belastet sind.

Check 10

  • Konkrete Beschreibung anfertigen, Projektbezug mittels Materialansprache der Beprobungen herstellen,
  • Hilfsmittel zur Ermittlung der stofflichen Faktoren in TRGS 524, Anlagen 4 und 5 benutzen.

Wesentliche Stoffeigenschaften oder Unterschiede innerhalb von Stoffgruppen sind nicht erkannt bzw. beschrieben, z. B.:

  • Nitrosamine: in der Regel staubförmig, aber auch wasserdampfflüchtig, daher keine Staubniederschlagung mit Wasser.
  • Gefährlichkeit von Cyaniden werden beschrieben, aber ohne zwischen den komplex-gebundenen CN und den leicht-freisetzbaren CN zu unterscheiden.
  • BTEX-Aromaten: Benzol ist krebserzeugend (K 1A), die anderen Stoffe der Gruppe nicht.

Check 11

  • Ermittlung der Stoffeigenschaften mittels Stoffdatenbanken, z. B. GESTIS (www.dguv.de) oder andere (siehe TRGS 524, Anlage 11 „Informationsquellen“).

Ausgabe

BauPortal 1|2021