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Broschüre/PDF

DGUV Information 208-016

Die Verwendung von Leitern und Tritten

Titelbild der DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten.
Bild: DGUV
Herausgeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Erscheinungsjahr

2022

Bei der Verwendung von tragbaren Leitern wird häufig die Gefährdung durch Absturz unterschätzt. Daher ist vor der Verwendung einer tragbaren Leiter, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Leiter für jede Tätigkeit zu prüfen und zu bewerten. Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird in vielen Fällen eine erhöhte Gefährdung durch Absturz festzustellen sein. In diesen Fällen ist für die vorgesehene Tätigkeit die Verwendung eines sichereren Arbeitsmittels, z. B. einer Hubarbeitsbühne oder eines Gerüstes zwingend angezeigt. Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten.

 

Ausgabe/Seitenanzahl

Webcode: p208016, 48 Seiten, DIN A4

Preis

5,90 €