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Broschüre/PDF

DGUV Grundsatz 308- 002

Prüfung von Hebebühnen

Titelbild des DGUV Grundsatz 308-002: Prüfung von Hebebühnen
Bild: DGUV
Herausgeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Erscheinungsjahr

2022

Der bisherige DGUV Grundsatz 308-004 (GUV-G 945) wurde zurückgezogen, da dieser inhaltlich identisch mit vorliegen­dem DGUV Grundsatz ist. Hinsichtlich der Maschinenrichtline und der Betriebs­sicherheitsverordnung wurden Anpas­sungen zur letzten Ausgabe von 2004 vorgenommen.

In Teil 1 wird ein Verfahren empfohlen, wie der Hersteller seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass die grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt wurden. Teil 2 beschreibt die Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch Sachkundige, der außerordentlichen Prü­fung durch Sachverständige und der regelmäßigen Prüfungen durch Sachkundige.

 

Ausgabe/Seitenanzahl

Webcode: p308002, 44 Seiten, DIN A5