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Frau sitzt vor einem Laptop und hält ein Schreiben in beiden Händen.
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Neuer Gefahrtarif ab 1. Januar 2024

Am 3. November verschickte die BG BAU neue Veranlagungsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2024 ein neuer Gefahrtarif in Kraft tritt. Der Gefahrtarif sorgt für eine gerechte Verteilung der Beiträge nach Gefährdungsrisiken.


Der Gefahrtarif muss laut SGB VII regelmäßig – spätestens alle sechs Jahre – von den Berufsgenossenschaften überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Denn die technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Unternehmen können sich im Laufe der Zeit ändern. 
 

Gefahrtarif, Gefahrklasse und Beitragshöhe

Mit dem Gefahrtarif werden Unternehmensarten und Gewerbezweige zu Tarifstellen zusammengefasst, die eine vergleichbare technologische Ausrichtung oder ein ähnliches Gefährdungsrisiko aufweisen. Dabei ist durch die Zusammenfassung von Gewerbezweigen auch für einen angemessenen versicherungsmäßigen Risikoausgleich zu sorgen, denn die Unfallgefahr ist nicht in jedem Unternehmen gleich hoch.

Zu jeder Tarifstelle gehört eine Gefahrklasse. Diese drückt die Unfallbelastung sowie die Belastung durch Berufskrankheiten aus. Alle in einer Tarifstelle veranlagten Unternehmen bilden somit eine Risikogemeinschaft, deren Durchschnittsgefährdung durch die Gefahrklasse ausgedrückt wird.

Die Gefahrklasse beschreibt also nicht das Gefährdungsrisiko eines einzelnen Unternehmens, sondern – im Sinne des Solidarprinzips – das des ganzen Gewerbezweiges bzw. der Gefahrtarifstelle. Die Gefahrklasse ist wiederum ein Berechnungsfaktor für die Mitgliedsbeiträge zur Berufsgenossenschaft.
 

    

Was ändert sich?

Neu ist neben der Neuberechnung der Gefahrklassen, dass Unternehmen, die statische Fertigteile herstellen oder montieren, anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Die Beiträge für 2023 werden im April 2024 noch mit den Gefahrklassen des 3. Gefahrtarifes berechnet. Die Beiträge für 2024 (Vorschüsse) werden ebenfalls im April 2024, aber mit den Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifes berechnet.

    

 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 4|2023