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Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert

Eine Ärztin sitzt mit einem Patienten an einem Tisch. Die Ärztin zeigt dem Patienten etwas auf einem Zettel.
Ärztin mit Patient
Bild: sebra - stock.adobe.com

Hüftgelenksarthrose und Lungenkrebs durch Passivrauchen sind neue Berufskrankheiten

Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert – um Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten und um Lungenkrebs durch Passivrauchen. Der Bundesrat stimmte dieser Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung Ende Juni zu. Am 1. August 2021 trat sie in Kraft.
 

Als Berufskrankheiten kommen nur jene Erkrankungen infrage, die nach den Erkenntnissen der Medizin durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht sind. Bestimmte Personengruppen müssen solchen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Zusätzlich muss die Krankheit wesentlich durch die schädigende Einwirkung bei der Arbeit verursacht sein.
 

Hüftgelenksarthrose (BK-Nummer 2116) kann anerkannt werden, wenn

  • das Krankheitsbild die Diagnose „Koxarthrose“ im Sinne der wissenschaftlichen Begründung erfüllt ist,
  • die erkrankte Person während ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten mit einem Gewicht von mindestens 20 kg gehandhabt hat und
  • das Gesamtgewicht der Last, die im Arbeitsleben bewegt wurde, min. 9.500 Tonnen beträgt.

Lungenkrebs durch Passivrauch (BK-Nummer 4116) kann anerkannt werden, wenn

  • das Krankheitsbild die Diagnose „Lungenkrebs“ erfüllt ist,
  • die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war und
  • die erkrankte Person selbst nie oder max. bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat.

Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen. Verbleiben trotz qualifizierter Rehabilitation schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhalten Versicherte eine Rente.
 

Weitere Informationen zum Thema Berufskrankheiten finden Sie hier:
https://www.bgbau.de/berufskrankheiten.

 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 4|2021