Elektrische Gefährdung
Schutz vor ionisierender Strahlung: Radon
Die Berufsgenossenschaften haben die DGUV Info 203-094 „Radon“ veröffentlicht. In „Radonvorsorgegebieten“ ist die zu erwartende Belastung durch das Gas besonders hoch: Dort ist in überdurchschnittlich vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten, die den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) in der Raumluft überschreitet.
Radonvorsorgegebiete
Wer in Radonvorsorgegebieten Arbeitsplätze in solchen Räumen einrichtet oder betreibt oder dort regelmäßig Arbeiten durchführen lässt, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und Messungen der Strahlungsaktivität durch eine zertifizierte Stelle durchführen lassen.
Aktuelle Informationen stellt auch das Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung:
Schätzung und Messung der Strahlenbelastung
Radon-Messungen benötigen einen längeren Zeitraum und es ist mit relativ geringen Kosten unter 100 € zu rechnen. Aus dem Ergebnis der Messungen ergibt sich die weitere Verfahrensweise. Wenn der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird, sind in Räumen, die ganzjährig und arbeitstäglich acht Stunden genutzt werden, Maßnahmen zur Senkung der Belastung geboten.
Zunächst sollte in diesen Fällen die effektive Strahlendosis in Milli-Sievert (mSv) abgeschätzt werden. Diese Dosis kann aus der geplanten Expositionszeit und dem ermittelten Messwert einfach, z. B. von jeder Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch von der Unternehmensleitung über die folgende Beziehung bestimmt werden:
Expositionszeit (Stunden/Jahr) . Messwert (Bq/m3)
Eeff = ___________________________________________ = mSv
320 000
Wird der für Deutschland geltende allgemeine Grenzwert von 1 mSv pro Jahr nicht erreicht, sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, wobei regelmäßiges Lüften immer sinnvoll ist.
Schutzmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitung der effektiven Strahlendosis
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Im Bereich von 1 mSv bis 6 mSv sind mindestens organisatorische Maßnahmen erforderlich: Lüften vor Beginn der Arbeit und dann in regelmäßigen Abständen muss organisiert und kontrolliert werden. Eine mögliche Senkung der Expositionszeiten soll geprüft werden. Die Durchführung technischer Maßnahmen wird empfohlen.
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Bei Überschreitung von 6 mSv bei der Strahlendosis sind Sofortmaßnahmen einzuleiten und anschließend technische Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Die Arbeiten bzw. der Arbeitsplatz ist bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde zu melden, die, abhängig von der Belastung, weitere Vorgaben machen kann. So können Dosimetrie, Vorsorgeuntersuchungen oder die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten erforderlich werden.
Sofortmaßnahmen sind z. B. regelmäßiges Lüften und die Minderung der Expositionszeit. Technische Maßnahmen sind z. B. Kellersanierungen, wobei Risse in Fundament und Wänden sowie Bauwerksdurchdringungen für Versorgungsleitungen gasdicht abgeschlossen werden. Möglich sind auch die Installation einer Lüftungsanlage oder das dauerhafte Absaugen des Radongases schon aus der Bodenluft unter dem Keller.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Messungen zu wiederholen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
Allgemeine Schutzmaßnahmen für kurzzeitige Bau- und Reinigungsarbeiten
Werden nur kurzzeitige Bauarbeiten oder auch Reinigungsarbeiten in solchen belasteten Kellern durchgeführt, sollen die Räume immer vor Arbeitsbeginn und dann in regelmäßigen Abständen gründlich gelüftet werden. Alle Arbeiten müssen staubarm ausgeführt werden, weil sich strahlende Partikel im Staub binden können und dieser nicht eingeatmet werden sollte. Wenn der Anteil solcher Arbeiten im Verhältnis zu den insgesamt auszuführenden Tätigkeiten im Verlauf eines Jahrs gering bleibt, wird eine kritische Dosis nicht erreicht.
Schutz in Bereichen mit wesentlich höherer Radon-Belastung
Bei Arbeiten unter Tage, z. B. im Bergbau, bei Tunnelarbeiten, in Wasseraufbereitungsanlagen, Tiefbrunnen oder auch in Radonheilstollen (Radon soll in der niedrigdosierten Strahlentherapie z. B. entzündungshemmend bei chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparats wirken) können die Radonbelastungen wesentlich höher sein. Bei Arbeiten in diesen Bereichen kann es für Beschäftigte zu erheblichen Grenzwertüberschreitungen kommen. Die im Strahlenschutz notwendigen Maßnahmen werden dann i. d. R. von der zuständigen Landesbehörde festgelegt und von Strahlenschutzbeauftragten durchgesetzt.
Die DGUV Information 203-094 „Radon – eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen“ kann kostenfrei auf der DGUV-Webseite heruntergeladen werden. Sie bietet eine Übersicht über die gesetzliche Grundlage und stellt dar, was Radon ist, wer eine Radonkonzentrationsmessung durchführen muss, wie die Messergebnisse einzuschätzen sind und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
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Ausgabe
BauPortal 4|2021
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