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Unterstützung für den digitalen Bauantrag durch di.BASt.AI

Logo Digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architektur- und Ingenieurkammern (di.BAStAI)
Bild: www.bingk.de, www.bak.de

Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherrinnen und Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Fachleuten für Architektur und Ingenieurwesen dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen. Dies ist durch die neue „digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure“, kurz di.BAStAI, möglich.

Mit dieser allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren kostenfreien Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.

 

Einzureichende Daten

Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Fachleuten erstellt sein dürfen, müssen die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden sind und verantwortet werden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und ggf. weitere Qualifikationen, tagesaktuell in die gesicherte Datenbank hoch.

 

Mehr Sicherheit für Bauherrinnen und Bauherren

Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können von den Behörden diese Daten aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So erhalten die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers. Dadurch ist sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibt: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als die einzigen zulässigen Referenzdatenquellen für die Berufsqualifikation.

Die Verknüpfung von Titelschutz bzw. Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibt so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens. Damit wird zugleich dem bauordnungsrechtlichen Ziel der Gefahrenabwehr und dem umfassenden Verbraucherschutz in einem wohlgeordneten Baugenehmigungsverfahren Rechnung getragen. Missbrauch von digitalen Bauportalen, auf denen sich nicht ausreichend qualifizierte Personen als Architektin/Architekt oder Ingenieurin/Ingenieur registrieren wollen, obwohl ihnen der Kammereintrag oder die erforderliche Bestellung fehlt – zum Nachteil gutgläubiger Bauherrinnen und Bauherren –, wird verhindert.

 

Bundesingenieurkammer e. V.

 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 3|2021