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Vortrag über die Risiken der UV-Strahlung beim Deutsch-französischen Forum

Sonne spendet Licht und Wärme, zwei unverzichtbare bzw. überlebenswichtige Eigenschaften für den Menschen und die Natur. Zu viel Sonne kann sich jedoch auch negativ auswirken, angefangen von einem Sonnenbrand über vorzeitige Hautalterung und Augenschäden bis zum schlimmsten Fall, dem Hautkrebs.

Janett Khosravie-Hohn sprach über das Risiko UV-Strahlung.
Janett Khosravie-Hohn sprach über das Risiko UV-Strahlung.
Bild: Euro-Institut

Schädlicher Einfluss auf Haut und Augen

UV-Strahlen fördern die vorzeitige Hautalterung und erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Durch UV-Strahlen wird das Erbgut in der Hautzelle verändert (Mutation) und das geschieht bereits, bevor ein Sonnenbrand sichtbar oder spürbar ist. Die Mutation kann zu einem Teil durch das Abwehrsystem des Körpers „repariert“ werden. Die Zeit, in der die Haut der Sonne ungeschützt ausgesetzt ist, spielt dabei eine große Rolle. Sie summiert sich im Laufe des Lebens. Je länger die Gesamtzeit und je intensiver die Sonnenstrahlung ist, desto größer ist das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Sobald die Haut eine leichte Rötung zeigt, ist das ein Warnzeichen.

Es gibt den schwarzen Hautkrebs, das sog. maligne Melanom, und den weißen bzw. hellen Hautkrebs. Schwarzer Hautkrebs ist der bösartigste Hauttumor, da er häufig Tochtergeschwülste (Metastasen) bildet. Melanome entstehen oft aus gutartigen Leberflecken, können sich aber auch neu bilden. Genetische Veranlagungen, Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko, an einem Melanom zu erkranken. Das Basalzellkarzinom (Basaliom) und das Plattenepithelkarzinom zählen zum weißen Hautkrebs. Das Plattenepithelkarzinom hat eine Vorstufe, die aktinische Keratose und kann metastasieren. Beide Hautkrebsformen entstehen durch langjährige intensive Sonneneinstrahlung und treten bevorzugt an den sogenannten Sonnenterassen, z. B. Nase, Ohren, Lippen, Nacken und Händen, auf.

Seit 2015 ist die Berufskrankheitenliste um die BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ ergänzt worden.

UV-Strahlen können zudem den Augen schaden. Akute hohe Expositionen gegenüber UV-Strahlung können zu Entzündungen der Bindehaut und der Hornhaut der Augen führen. Die Symptome reichen von milden Irritationen, erhöhter Lichtempfindlichkeit und vermehrtem Tränenfluss bis zu starken Schmerzen. Sie treten in Abhängigkeit von der Strahlungsintensität wenige Minuten bis einen Tag nach der Exposition auf und sind reversibel. Bei dauerhafter Einwirkung von UV- und Infrarotstrahlung kann es durch Proteinveränderungen zur Pigmentierung und Eintrübung der Linse, dem „Grauer Star“ kommen. Dieser Prozess schreitet immer weiter fort und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Ergänzung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbmedVV)

Im Juli 2019 wurde der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) um die Angebotsvorsorge „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ erweitert.

Der Arbeitgeber muss demnach den Beschäftigten, die intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Was das heißt, wurde in der AMR 13.3. konkretisiert – z. B. Tätigkeiten im Freien bei uns in Deutschland ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde zwischen 11 – 16 Uhr (MESZ) an mindestens 50 Arbeitstagen im Jahr im Zeitraum von April bis September. Ein wichtiger Aspekt dieser Vorsorge ist insbesondere eine individuelle Beratung zum Sonnenschutz, um akuten Schäden und einem späteren Hautkrebs vorzubeugen.

Aktivitäten der BG BAU

UV-Schutz-Tage in den deutschlandweiten Ausbildungszentren

Die BG BAU hat UV-Aktions- bzw. Informationstage in Ausbildungszentren für Bauberufe entwickelt, die seit 2017 erfolgreich durchgeführt werden. Hier werden junge Menschen für das Thema UV-Schutz sensibilisiert und über die Auswirkungen von UV-Strahlung auf den Körper aufgeklärt. Die Erfahrung zeigt, dass die Auszubildenden viele „Aha-Effekte“ haben und sich vornehmen, sich in Zukunft besser zu schützen.

Zum Nachlesen sind in der Broschüre Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien der BG BAU alle wichtigen Aspekte zusammengefasst und es werden wichtige Tipps für die Umsetzung in der Praxis gegeben.

UV-Schutztage mit Auszubildenden
UV-Schutztage mit Auszubildenden
Bild: Lara-Marie Krauße - BG BAU

Arbeitsschutzprämien

Die BG BAU unterstützt die Unternehmen beim UV-Schutz auch mit Arbeitsschutzprämien. Hier werden z. B. Funktionsshirts mit UV-Schutz und UV-Warnschutz-Shirts, Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen mit UV-Filter und seitlicher Abschirmung zum Schutz der Augen gefördert.

Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzprämien für UV-Schutz

Industrieschutzhelm EN 397 mit 4-Punkt Kinnriemen und Nackenschutz.
Industrieschutzhelm EN 397
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Ein Mann trägt eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe.
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Darstellung einer Sonnenbrille
Bild: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Autor

Dipl.-Biol. Janett Khosravie-Hohn

BG BAU Präventin
Abt. Gesundheit


Ausgabe

BauPortal 2|2020