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Beispiel für asbestförmiges Riebeckiterz, auch bekannt als Crocidolite (oder "blaues Asbest"), eine von sechs Mineralarten, die derzeit als Asbest reguliert werden.
| Bild: asbestorama - Getty Images/iStockphoto

Konzept für eine asbestfreie Zukunft

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 ein umfassendes Konzept für einen besseren Schutz vor krebserregendem Asbest und für eine asbestfreie Zukunft vorgelegt. Unter anderem soll der derzeit geltende EU-Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz um das Zehnfache sinken, von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) oder anders gesagt, von 100.000 Fasern auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter.


Asbest ist ein krebserregender Stoff, der in der EU seit 2005 nicht mehr verwendet werden darf, allerdings noch in vielen älteren Gebäuden enthalten ist und deshalb etwa für Menschen im Baugewerbe ein gesundheitliches Risiko darstellen kann. Viele der in den EU-Staaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Die Europäische Kommission hatte sich deshalb unter anderem vorgenommen, die Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz zu aktualisieren und die Exposition der Beschäftigten gegenüber Asbest zu reduzieren.

Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten diskutiert. Nach der Annahme des Kommissionsvorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


https://ec.europa.eu/commission
 

Autor

Redaktion BauPortal


Ausgabe

BauPortal 1|2023