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Weitläufige Straßenbaustelle
Bei OAT sind die Baustellen so weitläufig, dass oft keine Sicht- und Rufnähe gegeben ist. | Bild: OAT GmbH

Straßenbau

Schutz bei Alleinarbeit im Straßenbau

Für den Schutz von Alleinarbeit reicht das Angebot von kostenlosen Apps bis zu komplexen Personen-Notfall-Anlagen (PNA). Welches Angebot infrage kommt, richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Wie die Auswahl passender Meldeeinrichtungen getroffen wird und wie diese dann im Arbeitsalltag eingesetzt werden, zeigt ein Praxistest bei der Firma Otto Alte-Teigeler GmbH (OAT).

Das Thema Alleinarbeit beschäftigt Unternehmen unterschiedlicher Gewerke, wie die Nachfrage einer allgemeinen Beratung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zeigte. Ein Beitrag dazu erschien in der BauPortal 1/2021. Die Straßenbaufirma Otto Alte-Teigeler GmbH (OAT) wollte sich nicht nur zum Thema beraten lassen, sondern die Möglichkeit nutzen, praxistaugliche Lösungen für das Unternehmen zu testen.

 

OAT und Alleinarbeit

OAT ist spezialisiert auf Fugentechnik, Erhaltung und Sanierung von Verkehrsflächen, Grinding (abtragendes Schleifverfahren für lärmmindernde Fahrbahnoberflächen) und Grooving (Einschneiden von schmalen Rillen in Beton- oder Asphaltdecken zur besseren Ausleitung von Wasser zwischen Reifen und Fahrbahnoberfläche), DSK (dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise) und weitere Sonderbauweisen. Diese Arbeiten finden auf Straßenbaustellen statt, die mitunter mehrere Kilometer umfassen können. Hier kommt es schnell zu Tätigkeiten, die außerhalb von Sicht- und Rufweite liegen – in sogenannter Alleinarbeit. Des Weiteren finden Bereitschafts- und Kontrolldienste außerhalb der normalen Geschäftszeiten statt. Da dem Unternehmen die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten bei den Tätigkeiten in Alleinarbeit wichtig sind, war das Interesse an einer Lösung, die im Notfall eine entsprechende Rettungskette gewährleistet, sehr hoch.

 

Porträt Nina Alte-Teigeler
Porträt Nina Alte-Teigeler
Bild: Otto Alte-Teigeler GmbH (OAT)

Statement von Nina Alte-Teigeler zum Engagement für Arbeitsschutz

„Unsere Mitarbeiter sind die Grundlage unseres Unternehmens. Sie und Ihre Gesundheit zu schützen ist daher eine unserer Hauptaufgaben als Führungskräfte. Selbstverständlich ist es das Beste, Unfälle ganz zu vermeiden. Im Baugewerbe sind wir allerdings den äußeren Bedingungen ausgesetzt und auch Unachtsamkeiten können zu Unglücken führen. Aus diesem Grund gilt es natürlich, auch im Schadensfall möglichst gut abgesichert zu sein und schnelle Hilfe zu garantieren. Aus wirtschaftlicher Sicht haben wir aber auch das Interesse, die Personalkosten soweit wie möglich zu senken. Dies schließt ein, dass wir gelegentlich Mitarbeiter auch an Alleinarbeitsplätzen einsetzen. Um im Notfall hier ebenso eine entsprechende Rettungskette für den Mitarbeiter zu gewährleisten, waren wir auf der Suche nach geeigneten Sicherungssystemen. Hier wurden wir in einem Artikel der BG BAU fündig und freuen uns darüber, gemeinsam mit der BG BAU die Tauglichkeit der verschiedenen Marktanbieter für unser Gewerk testen zu können.“

Nina Alte-Teigeler (gesellschaftende Geschäftsführerin OAT GmbH)

Der Weg zum Test

Um interessierte Niederlassungs- und Bauleitungen sowie Beschäftigte für die freiwillige Testphase zu gewinnen, wurde im Rahmen einer Veranstaltung das Thema vorgestellt. In den Niederlassungen Thüringen, Baden-Württemberg und in der Tochtergesellschaft SAT Spezialbau GmbH fand das Thema besonderen Anklang. Vor dem Test wurde ein Konzept zur Vorgehensweise erarbeitet, das u. a. die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umfasste. Die Gefährdungsbeurteilung wird in vier Schritten vorbereitet und während der Testphase weitergeführt.

 

1. Schritt: Überprüfung, ob Alleinarbeit oder nicht

Alleinarbeit definiert sich über das Arbeiten außerhalb von Sicht- und Rufweite. Oftmals werden mit dieser Definition Baustellen in Verbindung gebracht, die nur mit einer Person besetzt sind. Bei der Überprüfung von Alleinarbeit gilt es jedoch genauer hinzuschauen, denn es zählt nicht der Fakt, dass Straßenbaustellen allein besetzt sind, sondern nur das Kriterium der Sicht- und Rufweite. Im Straßenbau sind Baustellen oftmals mehrere Kilometer lang, sodass hier die Sicht- und Rufweite zu einer anderen Person nicht gegeben ist.

Tätigkeiten, die bei OAT in Alleinarbeit durchgeführt werden:

  • vorbereitende Arbeiten wie Bohren und Ausstemmen von Sanierungsstellen,
  • Frischbetonarbeiten,
  • Trennschnitte und generelle Bearbeitung von Kleinstmengen.

Tätigkeiten, die bei OAT nicht in Alleinarbeit durchgeführt werden:

  • Arbeiten im Gleisbereich,
  • Grinding und Grooving,
  • Betonplatten heben,
  • Auswechseln von Betonplatten.

 

2. und 3. Schritt: Überprüfung, ob es sich um „gefährliche Arbeiten“ handelt, sowie Ermittlung der Gefährdungsstufen

Die Überprüfung, ob es sich um gefährliche Arbeiten handelt oder nicht, fällt Unternehmen oft schwer. Unterstützung bietet hier die DGUV Regel 100-001 Grundsätze der Prävention, in der es eine Liste mit bereits definierten gefährlichen Arbeiten gibt. Gefährliche Arbeiten sollten grundsätzlich nicht in Alleinarbeit durchgeführt werden. Sind die anfallenden Tätigkeiten nicht in dieser Liste aufgeführt, müssen sie hinsichtlich ihrer Gefährdung eingeschätzt werden. Hierbei ist die Einteilung nach den Kriterien „Geringe, erhöhte oder kritische Gefährdung“ zu beachten (DGUV Information 212-139 Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen).

In größeren Unternehmen mit verschiedenen Arbeitsbereichen und damit verbunden vielfältigen Tätigkeiten in Alleinarbeit wird nach der Beurteilung oft eine Mischung von geringen, erhöhten und kritischen Gefährdungen festgestellt – so auch bei der Firma OAT. Dies erschwert die Auswahl der passenden Meldeeinrichtung, vor allem wenn nur ein System angeschafft werden soll. Zu beachten ist, dass bei Tätigkeiten mit kritischen Gefährdungen bereits die DGUV Regel 112-139 PNA Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen eingehalten werden muss, während bei Tätigkeiten mit geringen Gefährdungen in der Regel ein einfaches Warnsystem (z. B. Telefon oder Walky-Talky) ausreicht. Beispielsweise richtet sich die Beurteilung der Gefährdungen bei OAT danach, welcher Abstand zwischen den Beschäftigten und dem öffentlichen Straßenverkehr besteht: Eine Tätigkeit nah am öffentlichen Straßenverkehr wird als „kritisch“ bewertet, die Gefährdung einer Tätigkeit ohne öffentlichen Straßenverkehr als „gering“. Wird eine Tätigkeit ohne öffentlichen Straßenverkehr aber in der Nacht durchgeführt, ist die Gefährdung „erhöht“. Das zeigt, dass nicht nur die Tätigkeiten selbst entscheidend sind, sondern auch Einflüsse von außen. Alle Informationen werden während der Testphase in einer Checkliste zusammengetragen. Die Checkliste soll die Bauleitung bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tätigkeit allein ausgeführt wird, und wenn ja, mit welcher Meldeeinrichtung und in welcher Kombination.

 

Auszug Checkliste Alleinarbeit, Einschätzung der Gefährdungsstufe
Auszug Checkliste Alleinarbeit
Bild: Jacqueline Ruhl - BG BAU
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Auszug Checkliste Alleinarbeit, Einschätzung der Gefährdungsstufe, Teil 2
Auszug Checkliste Alleinarbeit, Einschätzung der Gefährdungsstufe, Teil 2
Bild: Jacqueline Ruhl - BG BAU
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Schritt 4: Auswahl der Lösung

Vor der Auswahl von Lösungsmöglichkeiten ist es wichtig, im eigenen Unternehmen zu überprüfen, wie hoch die Unfallwahrscheinlichkeit ist. Dafür kann das Unternehmen Statistiken und Branchenregeln der BG BAU unterstützend heranziehen. Das Thema Straßenbau findet sich in der Branchenregel Tiefbau (DGUV Regel 101-604) wieder, in der zum einen übergreifende Themen wie die sichere Benutzung von Baumaschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Kampfmittelräumung behandelt werden. Zum anderen werden auch einzelne Arbeitsbereiche im Tiefbau, wie z. B. Straßenbau, Arbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben sowie Spezialtiefbauarbeiten, betrachtet.

Die Auswertung der Unfallzahlen im eigenen Unternehmen stellt ebenfalls einen wichtigen Schritt dar, z. B. ob es bei vergleichbaren Tätigkeiten bereits Unfälle oder Beinaheunfälle gab. Bei OAT zeigte die Auswertung der Unfallstatistik, in welchen Bereichen welche Unfallwahrscheinlichkeit vorliegt.

 

Grafik zeigt, wie man Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit zu beachten ist.
Grafik Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung Alleinarbeit
Bild: Jacqueline Ruhl – BG BAU

 

Auswahl der Meldeeinrichtungen für die Testphase

Im Rahmen des vorher definierten Testkonzepts ergab sich bei OAT die Entscheidung für eine Notrufsystem-App – also eine Lösung mit Smartphone in Verbindung mit einer App bzw. Software. Grundlage für diese Entscheidung war, dass die Beschäftigten bereits mit Smartphone ausgestattet sind. Um die am besten geeignete App-Lösung unter den Angeboten zu finden, hat sich OAT für eine mehrmonatige Testphase entschieden: Drei Personen testen im Zeitraum von drei Monaten abwechselnd drei verschiedene Apps: TYP, GPS BodyGuard und LogPro (hier in Verbindung mit dem Smartphone Gerät RugGear). Die App-Varianten laufen auf verschiedenen Smartphone-Modellen. Je nach Smartphone und App können diese auch mit Bluetooth Buttons und gemäß DGUV Regel 212-139 als PNA-11 (über Mobilfunknetz) genutzt werden.

 

Notruf-App LogPro im Handy
Notruf-App LogPro im Handy
Bild: LogPro / BG BAU
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Notruf-App „TYP-APP" im Smartphone
Notruf-App „TYP-APP" im Smartphone
Bild: TYP App (Fiber Check GmbH) / BG BAU
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Notruf-App TYP APP
Notruf-App TYP APP
Bild: FiberCheck-GmbH/TYP APP
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Ziele der Testphase sind die Überprüfung der Praxistauglichkeit der Geräte für OAT sowie die Absteckung von Rahmenbedingungen, unter denen Alleinarbeit durchgeführt werden kann. Über die Ergebnisse des Praxistests berichten wir in der kommenden Ausgabe.

 

Autorin

Jacqueline Ruhl

BG BAU Prävention


Ausgabe

BauPortal 2|2021