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Gebäudereinigung und-organisation

Umgang mit dem Coronavirus im Reinigungsgewerbe

Hygiene ist in einer Pandemiesituation für alle von größter Bedeutung. Die Unternehmen des Reinigungsgewerbe sind in der Regel diejenigen, die überall für saubere und hygienische Zustände sorgen – nicht nur durch die Reinigung von Oberflächen wie Fußböden, aber auch Türklinken u. Ä., sondern auch durch das Auffüllen von Seifenspendern und Einmalhandtüchern – und sollten ihre Mitarbeiter deshalb jetzt besonders schützen.

Abwaschen mit Handschuhen und Lappen über einem wassergefüllten Eimer.
Bild: Wolfgang Bellwinkel - DGUV

Hohe Risiken der Ansteckung mit dem Virus treten dann auf, wenn viele Menschen zusammentreffen. Das ist nicht die Regelsituation für Reinigungstätigkeiten, kann aber vorkommen, z. B. auf Bahnhöfen oder in Krankenhäusern. Deshalb sollte der Einsatz der Reinigungskräfte möglichst so organisiert werden, dass dieser in möglichst weniger stark frequentierten Zeiten erfolgt.

Schutz bei verstärkten Desinfektions- bzw. Hygienemaßnahmen

Das Händewaschen ist eine der grundlegenden Hygienemaßnahmen und derzeit besonders wichtig. Das verstärkte Händewaschen ist jedoch auch eine zusätzliche Belastung für die in der Regel schon stark beanspruchten Hände der Reinigungskräfte, deshalb sind sorgfältiger Schutz und eine intensive Pflege der Haut umso wichtiger. Das bedeutet:

  • Bei allen Feuchtreinigungs- und Desinfektionsarbeiten, die nicht „berührungslos“ funktionieren, müssen geeignete Handschuhe getragen werden, die verhindern, dass die Hände mit der Reinigungsflüssigkeit in Kontakt kommen.
  • Diese Handschuhe müssen innen trocken sein und bleiben. Gegen das Schwitzen darin können Baumwollunterziehhandschuhe, ein häufigerer Handschuhwechsel und spezielle Hautschutzmittel helfen. Wenn Reinigungsflüssigkeit in die Handschuhe hineingekommen ist, müssen diese sofort getauscht werden.
  • Die Hände müssen noch häufiger als sonst eingecremt werden. Besonders wichtig sind hierbei die Fingerzwischenräume, die oft vergessen werden, wo die Haut aber besonders empfindlich ist. Auch hier sind Baumwollunterziehhandschuhe sehr hilfreich: Man kann die Hände großzügig eincremen, kann diese sowie dann die Schutzhandschuhe drüberziehen und schon weiterarbeiten, während die Hände gleichzeitig gepflegt werden.

Hinweise für Beschäftigte

Hygienemaßnahmen wirken nur, wenn sie exakt durchgeführt werden. Das heißt, ein wirksames Mittel muss in der richtigen Konzentration lückenlos zur Anwendung kommen. Das gilt für die persönliche Hygiene genauso wie für die auszuführenden Reinigungsarbeiten:

  • Die angegebene Dosierung von Reinigungsmitteln ist einzuhalten und gewährleistet deren Wirksamkeit. Mehr hilft hier nicht mehr, sondern schadet ggf. eher den Oberflächen, der Haut oder den Atemwegen.
  • Wenn die Hände desinfiziert werden, muss das so geschehen, dass das Händedesinfektionsmittel auf die gesamte Hautoberfläche der Hände einwirken kann.
  • Wischen statt sprühen – das Sprühen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sollte noch mehr als üblich hinterfragt werden. Bei diesem Verfahren ist eine vollständige Benetzung der Oberfläche nicht gewährleistet, sodass in der Regel sowieso nachgewischt werden muss. Außerdem gelangen die dabei entstehenden kleinen Tröpfchen auch in die Atemwege, was die Schleimhaut schädigt. Das sollte man immer, aber insbesondere jetzt vermeiden!

Konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die allgemeinen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können und konsequent umgesetzt werden. Das bedeutet u. a.:

  • Die dafür benötigten Mittel in ausreichender Anzahl und gut erreichbar bereitstellen.
  • Mitarbeiter in richtigem Händewaschen und erst recht in der wirksamen Händedesinfektion unterweisen. Ein Poster zum richtigen Händedesinfizieren gibt es im Medien-Center der BG BAU.
  • Hautschutzmaßnahmen im Betrieb intensivieren – durch das häufigere Hände-
    waschen sind die Mitarbeiterhände zusätzlich belastet.

Die BG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks haben im „SARS-CoV-2-Arbeitschutzstandard für die Gebäudereinigung“ das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur SARS-CoV-2-Pandemie für die Gebäudereinigung konkretisiert und die speziellen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten in der Reinigungsbranche zusammengefasst.


Weitere Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus im Reinigungsgewerbe auf www.bgbau.de

Autor

Prof. Dipl.-Ing. Frank Werner

Stellv. Präventionsleiter der BG BAU


Ausgabe

BauPortal 2|2020